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Der Zutritt zu den Rathäusern in Renningen und Malmsheim inklusive der Bürgerbüros, sowie die Zutritte zur Sozialstation, IAV und Sozialberatung sind nur nach Terminvereinbarung und mit medizinischer OP- oder FFP2-Maske möglich. Nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf.
Die Stadtverwaltung Renningen weist darauf hin, dass aufgrund der jüngsten Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz alle Besucherinnen und Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Rathäusern und Einrichtungen der Stadtverwaltung sowie der Sozialstation, IAV und Sozialberatung ab dem 25. Januar zwingend eine medizinische OP- oder FFP2-Maske tragen müssen. Ohne entsprechende Maske ist der Zutritt nicht gestattet.
Die aktuell gültigen Zutrittsregelungen gelten in Folge der Bund-Länder-Beschlüsse weiter bis zum 14. Februar: Verwaltungsstellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung sind für unangemeldeten Publikumsverkehr geschlossen. Zutritt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und mit entsprechender Maske möglich. Nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner auf. Dennoch appellieren wir an die Bürgerschaft den Kontakt weiterhin - wenn möglich - per Mail und Telefon zu suchen.
Aufgrund der weltweiten Entwicklungen rund um die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) ausgehend vom Coronavirus SARS-CoV-2 und nach ersten Erkrankungen auch im Landkreis Böblingen stellen wir Ihnen nachfolgend Verhaltenstipps und Informationen verschiedenster Art bereit.
Die Stadt Renningen hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die ehrenamtliches Engagement bündelt und mit den Bedürfnissen von Menschen aus Risikogruppen zusammenbringt.
Die Koordinierungsstelle ist seit dem 01.04.2020 über renningen-steht-zusammen.de zu erreichen.
Die jüngsten Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie stellen unsere Gemeinschaft erneut vor Herausforderungen. Die Schließung von Restaurant, Bars und Kneipen, Freizeiteinrichtungen wie Theater, Museum und Kino, Fitnessstudios und Schwimmbädern, und die Einschränkungen für Hotels durch das Verbot, Touristen zu beherbergen führen zu Umsatzeinbrüchen und sind für viele Betriebe existenzbedrohend. Deshalb ist es einmal mehr an der Zeit, dass wir alle gemeinsam anpacken und einander unterstützen, das gilt für die Nachbarschaftshilfe ebenso wie für die lokalen Geschäfte, Einrichtungen und die Gastronomie! Unter https://leistungsverzeichnis.ghv-renningen.de bietet der Gewerbe- und Handelsverein eine Übersicht aller Liefer- und Abholservices in Renningen und Malmsheim.
In jedem Fall sollten in den kommenden Wochen und Monaten die allgemeinen Hygienemaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung von allen Personen verstärkt beachtet werden.
Personen sollten untereinander soweit möglich einen ausreichenden Abstand (1,5m bis 2m) halten. Auf Händeschütteln sollte verzichet, die Hände häufig und gründlich gewaschen (das Landratsamt Böblingen hat eine Empfehlung für „richtiges Händewaschen“ veröffentlicht) und Innenräume häufig gelüftet werden.
Für das Kontaktpersonenmanagement ist das Gesundheitsamt zuständig. Die Quarantäne wird durch die Ortspolizeibehörden angeordnet.
Wichtig: Ein negativer Test verkürzt diese Quarantäne nicht!
Um Kontaktpersonen zu erfassen, gibt es zwei Kategorien:
Es wird unterschieden zwischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 (höheres Infektionsrisiko) und Kontaktpersonen der Kategorie 2 (geringeres Infektionsrisiko).
Ist eine Person infiziert, muss sie i.d.R. bis zwei Tage vor Auftreten von Symptomen bzw. vor positivem Test alle Kontakte angeben. Diese werden dann entsprechend kategorisiert und informiert.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.lrabb.de/coronavirus
Aktueller Stand der Corona-Virus Fälle im Landkreis Böblingen und aktuelle Allgemeinverfügungen
Covid-19-Lage im Landkreis Böblingen: Datenumstellung im Landratsamt ist abgeschlossen. Nach der Umstellung auf die Software Octoware und alle nötigen begleitenden Arbeiten ist das Dashboard des Landkreises Böblingen seit Freitag, 20.11.2020 wieder mit allen Daten online. Das Dashboard kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.lrabb.de/coronavirus
Notverordnung der Landesregierung Baden-Württemberg (aktuelle Fassung)
Eine Übersicht der geschlossenen und offenen Einrichtungen oder Aktivitäten während des Lockdowns finden Sie hier.
Mit der Corona-Verordnung Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt.
Die Verordnung enthält einheitliche Regelungen für Baden-Württemberg, wonach sich die genannten Personen sofort und ohne weitere Anordnung der örtlich zuständigen Behörde selbständig in Quarantäne begeben müssen. Dadurch sollen mögliche weitere Ansteckungen oder Übertragungen besser verhindert sowie eine Entlastung der Gesundheitsämter erreicht werden.
Rathaus
Appell des Bürgermeisters vom 02.11.2020
Appell des Bürgermeisters in Zeiten von Corona (13.10.2020)
Die Verwaltungsstellen und Einrichtungen der Stadtverwaltung bleiben vorerst weiterhin geöffnet, allerdings bitten wir Sie, nur zwingend notwendige Amtsgänge zu machen und Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder digital – per E-Mail oder mittels Formulare auf der Homepage – zu klären.
Die zuständigen Ansprechpersonen können Sie hier auf unserer Homepage ausfindig machen oder an der Infozentrale unter 07159/924-0 erfragen.
Im Rathaus sowie in allen öffentlichen Einrichtungen ist der Zutritt nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung möglich.
***Wir sind nicht unhöflich, wir sind umsichtig. Wir verzichten auf das Händeschütteln und schenken Ihnen ein Lächeln, auch hinter der Maske.***
Ausführliche Informationen (u.a. Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Risikobewertung für Deutschland, etc.) zum Coronavirus SARS-CoV-2 erhält man auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die dort bereit gestellten Informationen werden mehrmals täglich aktualisiert.
Auch das Sozialministerium hat Antworten auf häufig gestellet Fragen für Bürgerinnen undBürger bereitgestellt, welche fortlaufend aktualisiert werden.
Abstriche zur Testung von Personen können erst gemacht werden, wenn die Person bereits eindeutige Symptome einer Erkrankung aufweist. Dann erst sind ausreichend Viren im Körper vorhanden, um sie im Test nachweisen zu können. Von gesunden Personen können keine Abstriche genommen werden, da diese fälschlicherweise negativ sein können.
Das Gesundheitsamt des Landratsamts Böblingen hat ab sofort täglich (auch Samstags und Sonntags) eine Hotline von 08:00-20:00 Uhr unter der Nummer 07031 / 663-3500 geschaltet. Hier wird das weitere Vorgehen mit den Personen geklärt.
Arztpraxen und Kliniken sollen geschützte Räume bleiben für anderweitig geschwächte oder verletzte Menschen, die akute medizinische Behandlung benötigen. Für sie ist eine Ansteckung mit dem Corona-Virus besonders gefährlich. Das Landratsamt appelliert deshalb, bei einem Verdacht nicht unaufgefordert und eigenständig in Kliniken oder Arztpraxen zu gehen.
Um die Corona-Verdachtsfälle im Landkreis Böblingen getrennt von anderen Patienten untersuchen zu können, wurde deshalb in Herrenberg (Horber Straße 67) und in Sindelfingen (Vogelhainweg 4-6) jeweils ein Testzentrum eingerichtet. Verdachtsfälle sollten nicht mit dem öffentlichen Personennahverkehr anfahren. WICHTIG: Abstriche werden dort nur bei Personen vorgenommen, die zuvor telefonisch unter der oben genannten Telefonnummer (07031 / 663-3500) registriert wurden.
Auch das Landesgesundheitsamt hat eine Rufnummer für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr und samstags und sonntags von 9:00 bis 18:00 Uhr unter 0711 / 904-39555 erreichbar ist.
Bis zur Klärung des tatsächlichen Erregers sollte man in jedem Fall Kontakte zu anderen Personen meiden und zu Hause bleiben.
Sie benötigen einen Corona-Test oder medizinische Hilfe rund um eine (mögliche) Infektion mit dem Corona-Virus? Überall in Baden-Württemberg sind Corona-Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen als kompetente Anlaufstelle für Patienten mit Infektsymptomen da. Testzentren und Abstrichstellen an zentralen Orten wie Flughäfen oder Bahnhöfen richten sich vorrangig an Menschen ohne Krankheitssymptome (z. B. Reiserückkehrer aus Risikogebieten).
Eine Corona-Anlaufstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Corona-Karte der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102.
Bei geplanten Reisen sollten die Reisehinweise des Auswärtigen Amts sowie die Hinweisedes RKI beachtet werden; zudem macht es ggf. Sinn sich in die Listen zur Elektronischen Erfassung von Deutschen im Ausland einzutragen.
Grundsätzlich und unabhängig vom jetzt grassierenden Corona-Virus empfiehlt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe jederzeit ausreichende Lebensmittel- und Getränkevorräte für 10 Tage zu bevorraten. Dazu gehören auch Medikamente, Batterien und ähnliche Dinge.
Unter nachfolgendem Link gibt es eine Checkliste, in der alle notwendigen Dinge, die bevorratet werden sollten, aufgeführt sind.
Angst ist in jedem Fall kein guter Ratgeber.
Ein aufmerksamer und angemessener Umgang mit der derzeitigen, sehr dynamischen Situation kann aber seinen Beitrag zur Eindämmung bzw. langsameren Ausbreitung des Virus leisten.
Wir werden die Lage - insbesondere in Baden-Württemberg - weiterhin aufmerksam verfolgen und beobachten, stehen in engem Kontakt mit unseren Kollegen in den anderen Städten und Gemeindem im Kreis Böblingen, den Fachämtern (Gesundheitsamt, etc.) des Landratsamtes Böblingen und anderen Institutionen, auf deren Fach- und Spezialwissen wir zurückgreifen können.
Sollte sich die Gefährdungslage ändern, werden wir die Bevölkerung umgehend informieren.
Einhergehend mit den nun erneut verstärkten Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus tun sich sicherlich viele Fragen, Sorgen und Nöte für die Unternehmen sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf. Wir möchten Ihnen auch in der aktuellen Lage weiterhin unterstützend zur Seite stehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Renningen keine Rechtsberatung durchführen darf. Die in unserem Newsletter und auf der Homepage zur Verfügung gestellten Informationen dienen Ihnen als Hilfestellung, ersetzen jedoch keine Rechtsberatung.
Wir möchten Sie um Verständnis bitten, sollte diese Seite nicht den aktuellsten Stand wiedergeben. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der Angaben. Änderungen durch den Bund oder das Land Baden-Württemberg können täglich erfolgen.
Die nachfolgenden Inhalte zu wirtschaftlichen Hilfestellungen für Unternehmen wurden zuletzt am 18.12.2020, 15.00 Uhr überarbeitet. Bei Fragen steht Ihnen Alicia Paulus von der städtischen Wirtschaftsförderung (alicia.paulus(@)renningen.de, 07159/924174) zur Verfügung.
Hygieneverordnungen, Hygienekonzepte, Erlaubnis zum Öffnen des Betriebs
Allgemeine Auslegungshinweise der Corona-Verordnung für Betriebe
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus:
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Corona-Hotline der IHK Region Stuttgart
Mitglieder-Hotline der Handwerkskammer Region Stuttgart
Ersatzansprüche im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
Corona-Hotline der L-Bank
Hotline der L-Bank Wirtschaftsförderung
Hotline der L-Bank Bürgschaften; bei Bürgschaften und Bankdarlehen
Hotline Landwirtschaftsförderung: Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren
Hotline der KfW:
Informationen für (potentielle) Hersteller von Masken und Schutzausrüstung
Bei Fragen rund um Grenzkontrollen
Unternehmen informieren sich bitte über aktuelle Hilfestellungen und Fördermöglichkeiten im Landkreis Böblingen unter: https://www.lrabb.de/corona_wirtschaftshilfen
Unter www.wir-bleiben-liqui.de steht ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Selbstständige und Unternehmen schnell und unkompliziert prüfen können, welche der aktuellen Förderungen in der Corona-Krise für sie in Frage kommen.
Die Landesregierung Baden-Württemberg passt die (Hilfs)angebote der Wirtschaftsförderung für Unternehmen laufend an. Die Übersicht der Förderangebote für Unternehmen werden in der Broschüre auf einen Blick dargestellt und laufend ergänzt und aktualisiert. Die Broschüre (aktuell: Stand 11/2020) können Sie hier als PDF herunterladen.
Die Überbrückungshilfe unterstützt Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Die Überbrückungshilfe IIumfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können über ein digitales Portalgestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021. Unternehmen, die durch Corona mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben, können mit der verlängerten Überbrückungshilfe weiterhin Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten von bis zu 50.000 Euro pro Monat bis zum Jahresende erhalten. Weitere Informationen rund um die Überbrückungshilfe II finden Sie hier.
Die ergänzende Förderung des Landes Baden-Württemberg durch einen fiktiven Unternehmerlohn wird in der zweiten Phase der Überbrückungshilfe fortgesetzt. Wie bereits in der ersten Phase kann die ergänzende Förderung ebenfalls über die Antragsplattform des Bundes beantragt werden. Der Bund schließt Lebenshaltungskosten oder einen Unternehmerlohn bei den förderfähigen Kosten der Überbrückungshilfe Corona II explizit aus (bei den Novemberhilfen hingegen möglich).
Nachdem Anträge auf Überbrückungshilfe im bundesweiten Online-Antragsportal eingegangen sind, werden sie automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen in den Bundesländern übermittelt. Die Anträge werden dann in den jeweils zuständigen Ländern bearbeitet. In Baden-Württemberg ist dafür die L-Bank zuständig.
Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung aus dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg stellen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Sie können von dem Beteiligungsfonds zeitlich begrenzt Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten und so ihre wirtschaftliche Lage konsolidieren. Unternehmen können ab sofort Anträge auf die Gewährung einer Rekapitalisierungsmaßnahme durch den Beteiligungsfonds beim Wirtschaftsministerium einreichen. Er richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern.
Die vollständigen Zugangsvoraussetzungen sowie weitere Informationen finden Sie hier: https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/beteiligungsfonds-bw.html
Die Überbrückungshilfe III wird nochmals deutlich ausgeweitet. Die verbesserten Konditionen unterstützen jetzt auch die Unternehmen, Soloselbständigen und Freiberufler, die direkt und indirekt von den Schließungen ab dem 16. Dezember betroffen sind. Für November und Dezember stehen außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Informationen sowie weiterführende Links finden Sie hier.
Den KfW-Schnellkredit können künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten nutzen. Auf diesem Weg können Unternehmen in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen bei ihrer Hausbank zügig einen Kredit in Höhe von bis zu 300.000 Euro erhalten, abhängig vom Umsatz im Jahr 2019. Eine Kreditrisikoprüfung findet nicht statt, der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Mehr Informationen zum Schnellkredit finden Sie bei der KfW unter https://corona.kfw.de/.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg hat zum Oktober gemeinsam mit der L-Bank das neue Förderprogramm Digitalisierungsprämie Plus gestartet. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Das Förderprogramm hat zum Ziel, Unternehmen aller Branchen sowie Angehöriger freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Digitalisierung unterstützen. Es werden unter anderem Anschaffungen von Hard- und Software und die damit verbundenen Dienstleistungen und Schulungen der Mitarbeiter zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Betriebsprozessen gefördert.
Es gibt zwei verschiedene Programmvarianten, die es ermöglichen, dass Unternehmen entsprechend ihrer individuellen Bedarfs-und Liquiditätssituation die passende Förderung erhalten. Jetzt reinschauen und informieren! Weitere Informationen sowie die Antragsunterlagen finden Sie hier.
Hier werden laufend aktuelle Unterstützungsangebote und Fördermaßnahmen für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler der Region zusammengestellt. Hier finden sich auch branchenspezifische Maßnahmenpakete.
B2B-Pinnwand der Wirtschaftsförderung Region Stuttgart
Im Frühjahr diesen Jahres ging das Angebot B2B der WRS online: http://b2b.region-stuttgart.de. In Form einer Pinnwand werden hier Gesuche und Angebote von Unternehmen aus der Region Stuttgart gesammelt: Beispielsweise sucht ein Unternehmer ein bestimmtes Material oder ein anderer hat freie Kapazitäten in seinem Fuhrpark, die er anbieten möchte. Aber auch wer in Zeiten der Corona-Krise spezielle Angebote oder Produkte zur Unterstützung von anderen Unternehmen entwickelt hat, kann diese hier einstellen. Jedes Unternehmen kann seine Angebote und Gesuche selbstständig einpflegen. Gerne unterstützen wir Sie bei der redaktionellen Pflege. Bei Fragen steht Ihnen Alicia Paulus von der städtischen Wirtschaftsförderung gerne zur Verfügung!
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