Wahlen & Abgeordnete
Auf diesen Seiten erfahren Sie alles Wissenswerte zu anstehenden Wahlen, die Wahlergebnisse der letzten Wahlen und die gewählten Abgeordneten der Parlamente.
Öffentliche Wahlen, Volksabstimmungen und Bürgerentscheide
Öffentliche Wahlen werden auf der örtlichen Ebene der Stadt Renningen von der Stadtverwaltung und innerhalb der Stadtverwaltung von der Abteilung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr vorbereitet und organisatorisch bis zur Ermittlung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses betreut.
Zahlreiche Gesetze und dazu erlassene Ausführungsbestimmungen auf Bundes- und Landesebene regeln das Verfahren bei Wahlen.
Auf Bundesebene können nach dem Grundgesetz bestimmte Angelegenheiten einem Volksentscheid unterstellt werden, nach der Landesverfassung für Baden-Württemberg gibt es auch auf Landesrecht die Möglichkeit für Volksabstimmungen. Auf kommunaler Ebene regeln die Gemeindeordnung und das Kommunalwahlgesetz das Verfahren für Bürgerentscheide.
Landtagswahl am 8. März 2026
Am 08.03.2026 wird in Baden-Württemberg ein neuer Landtag gewählt.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros vor der Wahl
Bitte beachten Sie, dass das Bürgerbüro Malmsheim bzw. Renningen für Wahlscheinanträge Ihnen noch zu folgenden zusätzlichen Zeiten zur Verfügung steht:
Am Freitag, 06.03.2026, ist zu den üblichen Öffnungszeiten (8.00 – 11.30 Uhr) das Bürgerbüro Malmsheim am Waldhornplatz 2 zusätzlich von 14-15 Uhr geöffnet.
Bitte beachten Sie, dass dies nur für Wahlscheinanträge gilt. Mit allen anderen das Bürgerbüro betreffenden Angelegenheiten kommen Sie bitte zu den normalen Öffnungszeiten in die beiden Bürgerbüros.
Am Samstag, 07.03.2026, ist das Bürgerbüro Renningen, Hauptstraße 2, von 11-12 Uhr für diejenigen geöffnet, die glaubhaft versichern können, dass der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder verloren gegangen ist. Diesen Personen kann ein zweiter Wahlschein erteilt werden und der erste Wahlschein für ungültig erklärt werden.
Repräsentativer Wahlbezirk in Renningen (001-04 Kindergarten Hummelbaum B)
Bei der Landtagswahl am 8. März werden seitens des Statistischen Landesamtes wieder etliche Wahlbezirke im ganzen Land als repräsentative Wahlbezirke ausgewählt. Insgesamt sind dies 272 Wahlbezirke der insgesamt rund 11.000 Wahlbezirke, davon 186 Urnenwahlbezirke. Die repräsentative Wahlstatistik wird in Wahlbezirken durchgeführt, die nach Zufallsprinzip ausgewählt wurden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 2,5 % aller Wahlbezirke. Alle Wahlberechtigten in diesen Wahlbezirken sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass die ausgewählten Wahlbezirke für die Gesamtheit des Landes repräsentativ sind.
Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Insbesondere Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Medien sind auf Informationen über das Wahlergebnis und das Wahlverhalten der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Die Wahlstatistik ist eine Stichprobenerhebung, die nach Geschlecht und Altersgruppen Auskunft über die Anzahl der Wahlberechtigten, der Wählerinnen und Wähler, deren Wahlbeteiligung und Stimmabgabe gibt.
Auch für Renningen wurde seitens des Statistischen Landesamtes ein Wahlbezirk als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt: Wahlbezirk 001-04 / Kindergarten Hummelbaum B.
Was wird ausgezählt?
Die Wahlbeteiligung nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe der Wahlberechtigten wird in den ausgewählten Urnenwahlbezirken nach folgenden zehn Gruppen aus den Wählerverzeichnissen ausgezählt:
Geburtsjahresgruppe | Entspricht in etwa der Altersgruppe |
2006 – 2010 | unter 21 Jahre |
2002 – 2005 | 21 bis 24 Jahre |
1997 – 2001 | 25 bis 29 Jahre |
1992 – 1996 | 30 bis 34 Jahre |
1987 – 1991 | 35 bis 39 Jahre |
1982 – 1986 | 40 bis 44 Jahre |
1977 – 1981 | 45 bis 49 Jahre |
1967 – 1976 | 50 bis 59 Jahre |
1957 – 1966 | 60 bis 69 Jahre |
1956 und früher | 70 Jahre und älter |
Die Stimmabgabe für die einzelnen Parteien wird nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen ausgewertet. Zur Vereinfachung der richtigen Stimmzettelausgabe und der Auszählung für die statistischen Zwecke ist auf dem Stimmzettel am oberen Rand vor dem Aufdruck der betreffenden Altersgruppe nach Geschlecht ein Großbuchstabe eingedruckt. Dieser Aufdruck ist jedoch keiner Einzelperson zugeordnet und lässt keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Personen zu:
Unterscheidungsaufdruck auf dem Stimmzettel | Entspricht in etwa der Altersgruppe | ||
A |
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren | 2002-2010 | unter 25 Jahre |
B | 1992-2001 | 25-34 Jahre | |
C | 1982-1991 | 35-44 Jahre | |
D | 1967-1981 | 45-59 Jahre | |
E | 1957-1966 | 60-69 Jahre | |
F | 1956 und früher | 70 Jahre und älter | |
G |
weiblich, geboren | 2002-2010 | unter 25 Jahre |
H | 1992-2001 | 25-34 Jahre | |
I | 1982-1991 | 35-44 Jahre | |
K | 1967-1981 | 45-59 Jahre | |
L | 1957-1966 | 60-69 Jahre | |
M | 1956 und früher | 70 Jahre und älter |
Gemäß § 22 Abs. 3 des Personenstandsgesetzes kennt das Recht drei mögliche Eintragungen zum Geschlecht im Geburtenregister (männlich, weiblich und divers) sowie die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag offen zu lassen (ohne Angabe). Aufgrund der zu erwartenden geringen Fallzahlen der Geschlechtsausprägung „divers“ bzw. „ohne Angabe“ werden diese – zur Gewährleistung des Wahlgeheimnisses und des Persönlichkeitsschutzes mit der Ausprägung „männlich“ gemeinsam erhoben und ausgewertet.
Gesetzliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen der repräsentativen Landtagswahlstatistik sind § 60 in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Satz 2 und § 38 Abs. 1 Satz 3 des Landtagswahlgesetzes sowie das Landesstatistikgesetz. In den ausgewählten Wahllokalen liegen beide Gesetze zur Ansicht bereit. Sie sind zudem im Internet abrufbar unter https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/search
Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Die Ergebnisse der allgemeinen und der repräsentativen Landtagswahlstatistik werden im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg unter http://www.statistik-bw.de veröffentlicht. Die statistischen Ergebnisse für einzelne Wahlbezirke dürfen nicht veröffentlicht werden.
Gerne dürfen Sie bei weiteren Fragen auch direkt kontaktieren:
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg70732 Fellbach
E-Mail: wahlen@stala.bwl.de
(Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg)
Informationen zur Landtagswahl am 08.03.2026 für sehbehinderte und blinde Menschen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122. Personen mit dem Merkzeichen „BL“, die Blindenhilfe erhalten, bekommen die Unterlagen automatisch über die zuständigen Stadt- und Landkreise zugesandt.
Mit einem weiteren Rundschreiben informierte der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS), dass auch andere Menschen mit Behinderungen Unterstützung bei der Teilnahme an der Landtagswahl erhalten können:
Menschen mit Behinderung haben das gleiche Wahlrecht wie alle anderen Wahlberechtigten. Im Jahr 2019 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse für Personen mit rechtlicher Betreuung in allen Angelegenheiten für verfassungswidrig. In der Folge wurden diese Ausschlüsse sowohl im Bundestag als auch im Landtag von Baden-Württemberg aus den Wahlgesetzen gestrichen.
Assistenz zur Ermöglichung des Wahlvorgangs
Menschen mit Behinderung dürfen bei der Stimmabgabe Assistenz in Anspruch nehmen, ohne dass dies gegen das Wahlgeheimnis verstößt. Nach § 35 Landeswahlordnung Baden-Württemberg (LWO) besteht die Möglichkeit für Wählerinnen und Wähler, die nicht lesen können oder aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu werfen, eine Person ihres Vertrauens als Hilfsperson zu benennen. Eine Unterstützung kann auch durch ein Mitglied des Wahlvorstandes erfolgen. Die Hilfsperson ist dabei zur Geheimhaltung verpflichtet. Besteht eine rechtliche Betreuung, muss die Hilfsperson nicht zwingend die rechtliche Betreuungsperson sein.
Unterstützungsleistungen können in unterschiedlichen Situationen erforderlich sein:
- Organisation der Wahlteilnahme
Die Wahlbenachrichtigung enthält Informationen über die Barrierefreiheit des Wahllokals. Bestehen Barrieren, kann neben der Briefwahl auch ein Wahlschein beantragt werden, mit dem die Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal möglich ist (§ 36 LWO). Bereits für diese organisatorische Handlung kann je nach Einzelfall Unterstützung erforderlich sein.
- Assistenz bei Briefwahl
Wird eine Assistenz bei der Briefwahl in Anspruch genommen, muss sichergestellt sein, dass die wahlberechtigte Person ihren eigenen Willen äußert und keine unzulässige Einflussnahme erfolgt. Die Hilfsperson gibt gegenüber der Wahlbehörde eine eidesstattliche Erklärung bezüglich einer Stimmabgabe entsprechend dem geäußerten Willen ab.
- Assistenz im Wahllokal
Menschen mit Sehbehinderung haben die Option im Wahllokal mit einer Stimmzettelschablone zu wählen. Sie dürfen zur Nutzung der Schablone nicht verpflichtet werden. Hilfspersonen können gemeinsam mit der wahlberechtigten Person die Wahlkabine betreten, um den Wahlvorgang zu ermöglichen. Die Benennung der Hilfsperson muss lediglich dem Wahlvorstand mitgeteilt werden.
Eingliederungshilfe SGB IX
Sofern keine andere geeignete Unterstützung zur Verfügung steht, können Assistenzleistungen zur Ausübung des Wahlrechts im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX übernommen werden, wenn sie im Einzelfall geeignet, erforderlich und angemessen sind. Als Rechtsgrundlage kommt je nach Unterstützungsbedarf z.B. § 113 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 78 SGB IX oder § 113 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 83 SGB IX in Betracht. 3
Hierunter können beispielsweise auch Fahrtkosten für ehrenamtlich unterstützende Personen fallen.
Leben Menschen mit Behinderung in Besonderen Wohnformen, kann die Unterstützung im Rahmen der Leistungs- und Vergütungsvereinbarung, etwa im Lebensbereich gemeinschaftliches, soziales und staatsbürgerliches Leben enthalten sein. Dabei ist zwingend zu beachten, dass die wahlberechtigte Person selbst die Hilfsperson als Person ihres Vertrauens benennt. Eine gemeinsame Inanspruchnahme nach § 116 SGB IX (z. B. für den Weg zum Wahllokal) sollte dabei geprüft werden.
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Das vorläufige Ergebnis für Renningen zur Bundestagswahl können Sie hier nachlesen:
Bundestagswahl 2025 2025 - Wahlenübersicht
Bürgermeisterwahl am 13. Oktober 2024
Die Renninger/innen haben am Sonntag, 13.10.2024 ihre neue Bürgermeisterin gewählt.
Melanie Hettmer hat im 1. Wahlgang 6.213 Stimmen erhalten. Die Wahlbeteiligung lag bei 48,77%.
Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der Bürgermeisterwahl
Hier finden Sie die öffentliche Bekanntmachung des Ergebnisses der Bürgermeisterwahl.Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 - Wahlergebnisse
Informationen zu den gewählten Abgeordneten
- Dr. Melanie Lederer, Freie Wähler
- Wolfgang Faißt, Freie Wähler
- Andreas Kindler, CDU
- Sarah Voigt, Grüne
- Florian Glock, FDP
- Dr. Hans-Peter Vögele, AfD
Nähere Informationen zu den Mitgliedern des Kreistags finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Böblingen.
Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart
Die für den Wahlkreis Böblingen gewählten Vertreter und alle weiteren finden Sie auf der Internetseite des Regionalverbands .Abgeordnete des Landtags aus dem Wahlkreis 6 (Leonberg)
Nähere Informationen zu den Abgeordneten des Landtags finden Sie auf der Internetseite des Landtags .
Abgeordnete des Bundestags aus dem Wahlkreis 260 (Böblingen)
- Bacherle, Tobias, Grüne
- Biadacz, Marc, CDU
- Frohnmaier, Markus, AfD
- Hostert, Jasmina, SPD
- Dr. Toncar, Florian, FDP
Nähere Informationen zu den Abgeordneten des Bundestags erhalten Sie auf der Internetseite des Bundestags .
Abgeordnete des Europaparlaments
Eine Zusammenstellung aller Mitglieder des Europaparlaments finden Sie auf der Internetseite des Europaparlaments .Wahlergebnisse der Bundestagswahl 2021
Hier geht es zu den Wahlergebnissen der Bundestagswahl 2021: Bundestagswahl 2021 - Wahlübersicht
Bitte beachten Sie: Beim Aufruf der Anzeige der Wahlergebnisse werden Sie auf die Seiten unseres technischen Dienstleisters für die Wahldurchführung weitergeleitet.
Wahlergebnisse in der Stadt Renningen seit 2008
Bundestagswahl 2021
Landtagswahl 2021
Europawahl 2019
Regionalwahl 2019
Kreistagswahl 2019
Gemeinderatswahl 2019 Bundestagswahl 2017
Bürgermeisterwahl 2016
Landtagswahl 2016
Europawahl 2014
Regionalwahl 2014
Kreistagswahl 2014
Gemeinderatswahl 2014
Bundestagswahl 2013
Landtagswahl 2011
Volksabstimmung 2011
Bürgermeisterwahl 2008
