Aktuelles aus dem Stadtwald

Sie haben Fragen zum Stadtwald oder ein Anliegen, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Stadt Renningen
Forstverwaltung
Rathaus Malmsheim
07159/924-717
forstverwaltung@renningen.de
Informationen der Forstverwaltung Renningen
Nadel-Brennholz und Meterbündel Verkauf 2025/2026 – Vorbestellung und Versteigerung
Ab sofort kann bis spätestens zum 31.10.2025 das Nadel-Brennholz und Meterbündel vorbestellt bzw.
beboten werden.
Das Nadel-Brennholz wird als 4 oder 5 Meter lange Rundlinge angeboten und wird an einem PKW-befahrbaren Waldweg gelagert. Die Mindestbestellmenge für das Brennholz beträgt 2 Festmeter, der Preis beträgt 60,- € je Festmeter (Kubikmeter) Holz inkl. 7 % MwSt. Sie können das Brennholz über das unten verlinkte Dokument bestellen. Bitte achten Sie auf die vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten für die Rechnungsstellung (Name, Adresse sowie Telefonnummer für eventuelle Rückfragen).
Die Meterholzbündel werden in diesem Jahr nach Höchstgebot auf digitalem Weg versteigert. Ab jetzt bis einschließlich 31.10.2025 können Gebote je Bündel über das unten verlinkte Dokument abgegeben werden. 40 Bündel stehen zum Verkauf. Es werden nur Gebote von Renninger Bürgern angenommen. Je Rechnungsadresse kann maximal auf 4 Bündel geboten werden. Der Startpreis liegt wie im Vorjahr bei 99,00 € Brutto. Zuschläge werden per Mail bis zum 14.11.2025 erteilt. Im Anschluss erhalten Sie dann eine Rechnung per Mail.
Bestellformulare
Holzliste und Polterkarte
Karten und Listen folgen in den nächsten Wochen
(Stand 23.09.25)
Aufarbeitungs- und Abfuhrfristen ab dem 15.11.2025
- Meterholz: 2 Wochen bis einschließlich 29.11.2025
- Brennholz-Lang: 5 Wochen bis einschließlich 20.12.2025
Allgemeine Regelungen für Brennholzkunden:
Bitte beachten Sie, dass zur Besichtigung der Lose nicht mit dem Kfz in den Wald gefahren werden darf. Waldparkplätze für Begehungen zu Fuß sind auf den Karten gekennzeichnet.
Lediglich Personen welche sich durch die entsprechende Holzliste als Käufer identifizieren können, sind ausschließlich nur zu Abfuhr des Holzes zum Befahren der Waldwege berechtigt.
Der Nachweis einer Teilnahme an einem Motorsägen-Kurs ist für den reinen Erwerb des Brennholzes und der Flächenlose nicht notwendig, jedoch für die Aufarbeitung des Holzes im Wald. Jeder Benutzer einer Motorsäge im Wald muss folglich an einem anerkannten Motorsägen-Kurs teilgenommen haben und den Nachweis darüber erbringen können. Dies gilt bei allen Waldbesitzenden im gesamten Landkreis Böblingen. Das Tragen der nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen Schutzausrüstung (beinhaltet Schnittschutz-Hose, Sicherheitsstiefel, Handschuhe sowie Gehör- und Gesichtsschutz) ist Pflicht für jeden Motorsägen-Benutzer.
Bestellung von Adventsreisig und Weihnachtsbäume für öffentliche Einrichtungen der Stadt Renningen
Ab sofort kann bis spätestens zum 14.11.2025 Adventsreisig und Weihnachtsbäume bei der Forstverwaltung bestellt werden - Die Bestellung gilt nur für öffentliche Einrichtungen der Stadt Renningen!
Bestellformular
Sammelstellen für Advents- und Deckreisig im Wald
Auch in diesem Jahr können Privatpersonen wieder Reisig von den Überresten der Weihnachtsbaum- und
Reisigbereitstellung Deckreisig sammeln.
Hierfür wird eine Sammelstelle im Distrikt Hardt und Distrikt Moorwald angelegt, wo sich das Gipfel- und Astmaterial von Nordmannstannen am Wegesrand befindet. Diese sind mit einem Hinweisschild gekennzeichnet. Die Mitnahme von haushaltsüblichen Mengen ist gestattet.
Eine Routenbeschreibung zur Sammelstelle können Sie der beigefügten Karte entnehmen, ebenso wie Parkmöglichkeiten vor dem Wald.
Das Befahren von Waldwegen ist verboten. Waldeingänge und Schranken müssen freibleiben, bitte nutzen Sie ausschließlich die empfohlenen Parkmöglichkeiten!!
Die Karten finden sie hier voraussichtlich Mitte November, sobald die Sammelstellen eingerichtet wurden.
