FAQ Kinderbetreuung
Gerne möchten wir versuchen, hier bereits Ihre Fragen zu beantworten. Sofern Sie hier keine Antwort finden, melden Sie sich gerne bei uns.
Hier finden Sie gezielt Fragen und Antworten, welche die Betreuung von Kindern in unserer städtischen Schülerbetreuung an der Friedrich-Silcher-Schule in Renningen-Malmsheim betreffen.
Schulkindbetreuung
Warum "Schulkindbetreuung" und kein "Schülerhort?"
Schulkindbetreuung Schülerhort Verlässliche Grundschule
---> SchulkindbetreuungGanztagesschule nach §4 Schulgesetz für BW
---> SchülerhortPersonal:
Für die Schulkindbetreuung kann ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt werden, es besteht aber keine Notwendigkeit. Grundsätzlich kann auch erfahrenes Betreuungspersonal ohne Qualifizierung nach § 7 Abs. 2 KitaG eingestellt werden.Personal:
Bei einem Schülerhort bedarf es pro Betreuungsgruppe eine pädagogische Fachkraft nach § 7 Abs. 2 KitaG. Ab dem elften Kind pro Gruppe bedarf es zusätzlich einer weiteren Betreuungskraft, die allerdings keiner Qualifizierung nach § 7 Abs. 2 KitaG bedarf.Sanitäranlagen:
Für die Schulkindbetreuung bedarf es keiner separateren Sanitäranlagen.Sanitäranlagen:
Bei einem Schülerhort bedarf es separater Sanitäranlagen nach VDI 6000 Blatt 6, welche aktuell nicht zur Verfügung stehen.Gruppenräume:
Es bestehen keine räumlichen Anforderungen, die über die des Schulbetriebes hinausgehen.Gruppenräume:
In einem Schülerhort benötigt man pro Kind 3m² Betreuungsfläche. Eine Erweiterung wäre notwendig.Betriebserlaubnis nach § 45 SGB III:
Für eine Schulkindbetreuung bedarf es keiner Betriebserlaubnis seitens des KVJS.Betriebserlaubnis nach § 45 SGB III:
Für einen Schülerhort bedarf es einer Betriebserlaubnis seitens des KVJS.Gebühren:
Die Betreuungsgebühren sind in der Schulkindbetreuung niedriger als im Hort, da die Personalkosten für Fachkräfte nach KitaG höher sind als für Betreuungskräfte ohne Qualifizierung nach KitaG.Gebühren:
Die Personalkosten im Hort und damit einhergehend die Höhe der Gebühren sind höher als in der Schulkindbetreuung.Ab wann kann ich mein Kind für einen Platz in der Schulkindbetreuung bei der Stadt Renningen anmelden?
Für das Folgeschuljahr muss die Anmeldung immer bis zum 15.02. eines Jahres bei der Stadtverwaltung Renningen, Abteilung Kinder und Familie, Hauptstraße 5, 71272 Renningen, eingegangen sein.
Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Kapazitäten berücksichtigt werden.
Voraussetzung ist, dass das angemeldete Kind in Malmsheim wohnhaft ist und die Friedrich-Silcher-Schule in Malmsheim besucht.Welche Anmeldeunterlagen sind notwendig und wie kann ich mein Kind für die Schulkindbetreuung anmelden?
Um Ihr Kind anmelden zu können, müssen Sie das ausgefüllte Anmeldeformular, die Einzugsermächtigung, die Datenschutzeinwilligung sowie die Anmeldung zum Mittagessen (bei Bedarf)
einreichen. Dies kann per Post oder per E-Mail erfolgen.
Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.Ab wann kann mein Kind in die Schulkindbetreuung aufgenommen werden?
Dies hängt von den Kapazitäten ab. Sollten genügend Plätze zur Verfügung stehen, kann Ihr Kind
innerhalb von zwei Wochen aufgenommen werden. Sollten die Kapazitäten nicht ausreichen, muss gewartet werden, bis ein Platz frei wird.Wie sind die Betreuungszeiten?
Die Betreuungszeiten setzen sich aus vier verschiedenen Modulen zusammen:
- Vor dem Unterricht von 07:00 Uhr – 08:30 Uhr
- Nach dem Unterricht von 12:00 Uhr – 13:30 Uhr
- Nachmittagsbetreuung bis 15:00 Uhr
- Nachmittagsbetreuung bis 17:00 Uhr
Diese Zeiten sind flexibel und können jeden Tag einzeln gebucht werden.
Was kostet ein Betreuungsplatz?
Die Gebühren für einen Betreuungsplatz in der Schulkindbetreuung ergeben sich durch einen
Stundensatz. Dieser ist gestaffelt je nachdem wie viele Kinder unter 18 Jahren in einem Haushalt leben.
Der Betrag ist unterschiedlich, je nachdem wie viele Stunden in der Woche ein Kind tatsächlich betreut wird.
Näheres hierzu finden Sie in der Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung.
Eine Liste der Gebühren können Sie der Gebührenmatrix entnehmen.Wie werden die Plätze Schulkindbetreuung verteilt?
Ab dem Schuljahr 2021/20222 muss mit der Anmeldung für die Schulkindbetreuung eine Arbeitgeberbescheinigung der Personenberechtigten eingereicht werden. Anhand dieser Bescheinigungen erfolgt die Platzvergabe für die Schulkindbetreuung.
Gibt es so etwas wie eine Eingewöhnungszeit, besonders für die Erstklässler?
Da die Erstklässler einschließlich bis zum 31.08. eines Jahres den Kindergarten besuchen dürfen, bietet die Stadt Renningen eine Ferienbetreuung in den letzten Ferienwochen im September an. Diese Betreuung ist überwiegend für die Erstklässler zur Eingewöhnung gedacht.
Ist es möglich, Unterstützung bei der Bezahlung der Betreuungskosten zu erhalten?
Für Fragen zur Kostenübernahme ist nicht die Stadtverwaltung Renningen zuständig. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Böblingen.
Unter welcher Nummer kann man während der Betreuungszeit jemanden erreichen?
Die Nummer, unter der Sie während der Betreuungszeit jemanden erreichen lautet 0163/6911635.
Bei wem muss ich mein Kind abmelden, wenn es an einem Tag nicht in die Betreuung kommt?
Wenn Sie Ihr Kind krank melden möchten, dann rufen Sie bitte direkt unter 0163/6911635 bei der
Schulkindbetreuung an und melden dies den Betreuern.
Sollten Sie im Voraus schon wissen, dass Ihr Kind aus einem bestimmten Grund nicht zur Betreuung kommen kann, können Sie Ihrem Kind hierfür einen Handzettel mitgeben, damit dies den Betreuern im Voraus übermittelt wird. Dies gilt nur schriftlich, die Aussage eines Kindes alleine reicht nicht aus.