FAQ Kinderbetreuung
Gerne möchten wir versuchen, hier bereits Ihre Fragen zu beantworten. Sofern Sie hier keine Antwort finden, melden Sie sich gerne bei uns.
Hier finden Sie gezielt Fragen und Antworten, welche die Betreuung von Kindern in einer unserer Kinderkrippen betreffen.
Krippenbereich (10 Monate bis 3 Jahre)
Ab wann kann ich mein Kind für einen Kinderkrippenplatz bei der Stadt Renningen anmelden?
Frühestens ab der Geburt ist eine Anmeldung möglich.
Eltern mit Kindern im Krippenalter werden nicht automatisch angeschrieben, sondern müssen bei Bedarf ihre Kinder selbst anmelden.Wie kann ich mein Kind für einen Kinderkrippenplatz bei der Stadt Renningen anmelden?
Die Krippenanmeldung kann online unter https://nhkita.renningen.de, persönlich, per Post oder per E-Mail erfolgen.
Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage. Zudem können Sie jederzeit die Anmeldeunterlagen in der Abteilung Kinder und Familie persönlich abholen.
Die Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.Welche Anmeldeunterlagen sind notwendig?
- Kinderkrippenanmeldung, vollständig ausgefüllt und von beiden Personensorgeberechtigten signiert
- Einzugsermächtigung
- Vereinbarung zum Datenschutz
- Für die Anmeldung für einen Krippenplatz wird grundsätzlich eine Arbeitgeberbescheinigung von beiden Personensorgeberechtigten benötigt.
Ab wann kann mein Kind in einer Kinderkrippe aufgenommen werden?
Die Aufnahme kann frühestens ab der Vollendung des 10. Lebensmonats erfolgen.
Wie sind die Betreuungszeiten?
In den städtischen Kinderkrippen werden die folgenden Betreuungszeiten angeboten. Eine genaue Zuordnung der Zeiten zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie auf der Übersichtsseite der Kinderkrippen.
Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)
Einrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten haben ein Betreuungsangebot für Kinder von 10 Monaten bis 3 Jahren mit bis zu 6 Stunden Betreuung täglich an jeweils 5 Tagen/ Woche bei einer maximalen Betreuungszeit von 30 Stunden/ Woche. In allen Kinderkrippen der Stadt Renningen wird diese Betreuungsform angeboten. Die täglichen Betreuungszeiten sind von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr.Ganztagesbetreuung (GT)
Einrichtungen mit Ganztagesbetreuung haben ein Betreuungsangebot für Kinder von 10 Monaten bis 3 Jahren mit bis zu 10 Stunden Betreuung täglich an jeweils 5 Tagen/ Woche bei einer maximalen Betreuungszeit von 48 Stunden/Woche. Zu den Einrichtungen zählen dabei die Kinderkrippe Rankbachstraße und die Kinderkrippe Schnallenäcker.
Die täglichen Betreuungszeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 7.00-17.00 Uhr und Freitag von 7.00-15.00 UhrGanztagesbetreuung light (GT-light)
Auch die Betreuungsform GT-light ist möglich, dabei sind die Betreuungszeiten täglich von 7.00 Uhr – 15.00 Uhr.Die Kombination von GT-Betreuung und VÖ-Betreuung, GT-light-Betreuung und VÖ-Betreuung oder GT-light-Betreuung und GT-Betreuung ist nicht möglich.
Was kostet ein Betreuungsplatz?
Die Elternbeiträge für einen Kinderkrippenplatz finden Sie in der Benutzungs- und Gebührensatzung.
Gibt es die Möglichkeit, einen Wunschkrippenplatz zu äußern?
Ja, Wunscheinrichtungen können bei der Anmeldung genannt werden.
Die Wünsche müssen priorisiert werden und werden soweit als möglich berücksichtigt.Gibt es Informationsnachmittage oder andere Möglichkeiten, um die Erzieher/innen und Räumlichkeiten kennenzulernen?
Derzeit gibt es keine Möglichkeit für Besichtigungstermine vor Ort. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über die einzelnen Einrichtungen.
Wann und in welcher Form erhalte ich die Platzzusage für einen Betreuungsplatz?
Die Platzvergabe für die Monate September bis Dezember erfolgt Ende März/Anfang April,
die Platzvergabe für die Monate Januar bis April erfolgt im Juni, die Platzvergabe für die Monate Mai
bis August erfolgt im September. Zusätzliche Plätze werden während des Jahres vergeben.
Die Zusage erhalten Sie schriftlich per Post.Mein Kind besucht bereits eine Kinderkrippe in Renningen. Muss ich für den Kindergarten erneut anmelden?
Ja, Sie müssen ihr Kind für einen Kindergartenplatz erneut anmelden.
Mein Kind wird drei Jahre alt und verlässt die Kinderkrippe. Muss ich den Platz kündigen?
Für Kinder, die aufgrund der Vollendung des dritten Lebensjahres aus der Kinderkrippe oder der Spielgruppe ausscheiden, ist eine Kündigung des Benutzungsverhältnisses nicht erforderlich. Das Benutzungsverhältnis endet mit dem Wechsel in einen Renninger Kindergarten, oder, falls das Kind nicht in einen Renninger Kindergarten wechselt, spätestens zum Ende des Monats, in dem das Kind das dritten Lebensjahr vollendet.
Weitere Informationen finden Sie in der Benutzungs- und Gebührensatzung unter § 5 Wechsel der Betreuungszeit, Wechsel der Kindertageseinrichtung, Beendigung des Betreuungsverhältnisses
Wie werden die Kinderkrippenplätze verteilt?
Die Kinderkrippenplätze werden analog den Vergaberichtlinien der Stadt Renningen verteilt.
Wie lang ist die Eingewöhnungszeit?
Bei Krippenkindern ab frühestens dem 10. Lebensmonat liegt die Eingewöhnungszeit bei 4 bis 6 Wochen.
Die Dauer ist jedoch vom jeweiligen Kind abhängig.Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kinderkrippenplatz?
Für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten die Regelungen nach § 24, Abs. 1 SGB VIII. Danach müssen für einen Kinderkrippenplatz die Erziehungsberechtigten erwerbstätig sein, eine Bildungsmaßnahme besuchen oder Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Ein Anrecht besteht ebenfalls, wenn eine Betreuung für die Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist.
Nach § 24 Abs. 2 SGB VIII hat ein Kind, welches das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Somit gibt es zwar einen rechtlichen Anspruch auf einen Kinderkrippenplatz, jedoch nicht auf einen Platz in einer bestimmten Einrichtung.
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts München gibt es keinen Anspruch für Kinder von einem Jahr bis drei Jahren auf bestimmte Betreuungszeiten. Es müssen 20 Stunden Betreuung in der Woche gewährleistet sein. Sollten die Eltern länger arbeiten müssen, können auch bis zu 45 Stunden pro Woche gefordert werden.