Pflegerberatung Sozialstation Renningen
Gerne beraten wir Sie individuell in Ihrer Häuslichkeit bei einem Erstbesuchstermin.
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist eine regelmäßige Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI gesetzlich verpflichtend. Der Beratungseinsatz findet bei Ihnen zu Hause oder digital statt und soll die Qualität der Pflege sicherstellen sowie Sie in Ihrer individuellen Situation unterstützen. In einem Gemeinsamen Gespräch wollen wir mit Ihnen passgenaue Möglichkeiten entwickeln mit dem langfristigen Ziel die häusliche ambulante Pflegesituation bestmöglich zu erhalten.
Mögliche Inhalte der Pflegeberatung
- Beratung zur Höherstufung des Pflegegrades
- Informationen zum Entlastungsbetrag, sowie zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Bedarf und Einsatz von Pflegehilfsmitteln
- Informationen zu weiteren externen Versorgungsstrukturen
- Beratungen zu Themen der Wohnraumanpassung
- Beratung zu weiteren Präventionsthemen und Prophylaxen
gesetzliche Grundlagen und Verpflichtungen
- gem. § 37.Abs 3 SGB XI ist eine Pflegeberatung für Personen mit einem Pflegegrad verpflichtend, die vor allem nicht in der Versorgung eines ambulanten Pflegedienstes sind
- ein halbjährlicher Termin ist bei den Pflegegraden 2 und 3 verpflichtend
- ein vierteljährlicher Termin bei Pflegegraden 4 und 5
- bei Nichtinanspruchnahme der Pflegeberatung kann die Pflegekasse die Geldleistung kürzen bzw. einstellen

