landesfamilienpass
Was ist der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass ist ein Pass mit Gutscheinkarte, durch den Kinder und deren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in Baden-Württemberg erhalten.
Einen Flyer mit den wichtigsten Informationen finden Sie hier.
Wer kann den Landesfamilienpass beantragen?
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Beantragen können den Pass Familien, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in einem Haushalt zusammenleben, bei Alleinerziehenden reicht bereits ein kindergeldberechtigtes Kind in einem Haushalt. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz IV beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.Wer kann den Landesfamilienpass zusammen mit den Kindern nutzen?
Um den Landesfamilienpass an die gewandelten Familienmodelle anzupassen, können in den Landesfamilienpass neben einem Erwachsenen, der zur Beantragung berechtigt ist, vier weitere Personen eingetragen werden. Dabei ist es egal, ob es sich um die Oma, die Tante oder erwachsene Geschwister handelt.
Bei Ausflügen können immer zwei der eingetragenen Erwachsenen zusammen mit den Kindern die Vergünstigungen des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen.Wo bekomme ich den Landesfamilienpass?
Ausgestellt wird der Landesfamilienpass auf den Bürgerämtern der Rathäuser in Renningen und Malmsheim.
Wie lange gilt der Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass wird jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und zusammen mit der Gutscheinkarte ausgehändigt.
Wo finde ich weitere Informationen zum Landesfamilienpass?
Welche Ausflugsziele sind im Landesfamilienpass enthalten?
Mit dem Landesfamilienpass und den Gutscheinen können Sie viele Schlösser, Gärten und Museen kostenlos besuchen, beispielsweise das Ludwigsburger Schloss, den Botanischen Garten in Karlsruhe, das Limesmuseum in Aalen oder das Kloster Maulbronn.
Sie bekommen ebenfalls in vielen privaten oder kommunalen Freizeitparks, Museen, Tierparks oder anderen Freizeitangeboten kostenlosen oder ermäßigten Eintritt.