Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist für die Übernahme der Kosten für pädagogische, therapeutische und andere Leistungen für Kinder und junge Menschen zuständig und klärt die finanzielle Beteiligung der Eltern. Außerdem erstattet sie die Kosten für die Tagesbetreuung von Kindern.
Die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegen gehört zur Aufgabe der Jugendhilfe nach §§22 bis 26 SGB VIII.
Was wird bezuschusst?
- Eltern erhalten Zuschüsse für die Tagesbetreuung, wenn diese die anfallenden Kosten nicht selbst tragen können, egal ob sie erwerbslos, arbeitssuchend oder geringfügig verdienend sind.
- Die Betreuung vor dem 1. Lebensjahr oder über die Regelbetreuungszeit hinaus wird nur bezuschusst, wenn besondere Gründe vorliegen.
Was wird nicht bezuschusst?
- Die Betreuung durch rein schulische Träger, beispielsweise die Nachmittagsbetreuung oder die verlässliche Grundschule.
- Die Betreuung im Freizeitbereich wie eine Ferienbetreuung.
- Kurzfristige und unterschwellige Betreuungen, die unter 10 Stunden in der Woche stattfinden oder eine Betreuungsdauer von unter 2 Monaten haben.
Beantragung, Laufzeit und Bedingungen
- Ein formeller Antrag ist notwendig
- Nötige Antragsvordrucke und Hinweisblätter sind bei den Städten, Gemeinden, Tageseinrichtungen und dem Jugendamt erhältlich und werden auf Wunsch zugesandt
- Erst ab dem Monat, in dem der Antrag eingegangen ist, kann gefördert werden
- Dem Antrag müssen alle aufgeführten Unterlagen und Nachweise als Kopien beigelegt werden
- Die Förderung ist einkommensabhängig
- Für die Bestimmung der Höhe der Leistung wird eine Bedarfsrechnung durchgeführt
- Ja nach Einkommenslage werden die Leistungszeiträume festgelegt und laufen höchstens befristet auf 1 Jahr
- Wenn der Leistungszeitraum abgelaufen ist, muss ein neuer Antrag gestellt werden, wieder mit allen Unterlagen und Nachweisen, die auch beim Erstantrag benötigt werden
- Leistungen können auch direkt an den Träger der Tageseinrichtung ausbezahlt werden, wenn der Antragssteller einverstanden ist.
Wo stelle ich den Antrag, wenn mein Kind in der Kindertagespflege untergebracht ist?
Informationen und Antragsunterlagen für Kinder in der Tagespflege erhalten Sie bei folgenden Tages- und Pflegeelternvereinen:
- Kreis Böblingen, Untere Burggasse 1, 71063 Sindelfingen,
Tel: 07031 / 213 71 - 0, info@tupf.de - Leonberg, Bergstr. 4/1, 71229 Leonberg,
Tel: 07152 / 9064970 info@tagesmuetter-leonberg.de
Zu empfehlen ist es, diese Stellen auch mit der Vermittlung eines Betreuungsplatzes zu beauftragen und persönlich mit der Stelle Kontakt aufzunehmen. Die Finanzierung eines Betreuungsplatzes ist von weiteren individuellen Kriterien wie beispielsweise der Qualifizierung der Betreuungsperson abhängig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Böblingen und des Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS)
- Kreis Böblingen, Untere Burggasse 1, 71063 Sindelfingen,