Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.
Verfahrensablauf
Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie im Bundesgebiet haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.Fristen
Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Innerhalb der vorgegebenen Frist in der Regel kostenfrei.
In Abhängigkeit von einer örtlichen Gebührensatzung kann im Einzelfall allerdings eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitung in der Regel sofort vor Ort
Vertiefende Informationen
Keine
Hinweise
Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Leistungen.
Rechtsbehelf
Keiner
Rechtsgrundlage
- § 21 Mehrere Wohnungen
- § 22 Bestimmung der Hauptwohnung
Freigabevermerk
25.06.2026; Innenministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare