SCHöffenwahl
Schöffenwahl im Jahr 2023 für die Amtszeit 2024-2028 - Aufstellung der Vorschlagsliste
In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.
Für die Wahl der Schöffen in Strafsachen gegen Erwachsene haben die Gemeindevertretungen jeweils eine Vorschlagsliste aufzustellen, aus welcher der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht dann die Haupt- und Ersatzschöffen wählen wird.
Gesucht werden in unserer Stadt insgesamt voraussichtlich 16 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Leonberg und Landgericht Stuttgart als Vertreter(innen) des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Bewerber(innen) für das Schöffenamt sollen in der Stadt Renningen wohnen und am 01.01.2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Übernahme von öffentlichen Ämtern zur Folge haben kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter(innen), Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer(innen), Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener(innen) sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.
Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.
Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen und Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffinnen und Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die/den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.
Interessentinnen und Interessenten können sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis 15.03.2023 beim Fachbereich 1 der Stadt Renningen bewerben: Stadtverwaltung Renningen, Hauptstraße 1, 71272 Renningen. Das Bewerbungsformular finden Sie hier zum Download eingestellt. Auf Wunsch senden wir es gerne zu (Telefon 07159/924-129, E-Mail: melanie.pfeifer@renningen.de).