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Schöffenwahl

SCHöffenwahl 

Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen

Die vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 24.04.2023 beschlossene Vorschlagsliste der Stadt Renningen für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Leonberg und den Strafkammern des Landgerichts Stuttgart liegt in der Zeit vom 02.05.2023 bis 09.05.2023 (je einschließlich) bei der Stadtverwaltung Renningen, Hauptstraße 1, 71272 Renningen, Zimmer 107 während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschlagsliste kann gem. § 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll bei der vorgenannten Stelle mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 Gerichtsverfassungsgesetz nicht aufgenommen werden sollten.

Siehe hierzu auch die Öffentliche Bekanntmachung vom 27.04.2023 unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen 

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