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E-Scooter

E-Scooter in Renningen


Machen Sie mit!

Die Stadt Renningen ist bemüht, Mobilität neu zu denken und Alternativen zu schaffen, bzw. zu zulassen. Hierzu gehören die in der Stadt befindlichen E-Scooter. Diese ermöglichen eine nachhaltigere Mobilität im Gegensatz zum PKW-Verkehr und verringern damit unseren ökologischen Fußabdruck.

Dies kann dieser Präsentation entnommen werden: Umfrage Nutzer E-Scooter 2022

Am 15. Juni 2019 ist bundesweit die neue Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft getreten, die die Nutzung von E-Tretrollern, auch E-Scooter genannt, in deutschen Kommunen zulässt. Seit dem 01. August 2022 können E-Tretroller nun auch im Stadtgebiet Renningen über den Anbieter Zeus Scooters GmbH ausgeliehen werden. 

Um die Verkehrssicherheit und eine geordnete Nutzung der E-Scooter zu gewährleisten, hat die Stadt Renningen eine Sondernutzungserlaubnis für die Zeus Scooters GmbH erarbeitet, die aus städtischer Sicht notwendige Regeln für den reibungslosen Betrieb im Stadtgebiet Renningen definiert.


Wichtige Fragen und Antworten rund um das Thema E-Scooter

  • Darf ich einen E-Scooter ausleihen?

    Fahrerinnen und Fahrer von ausleihbaren E-Tretrollern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist nicht erforderlich. Auf dem Roller darf nur eine Person fahren. Weitere Mitfahrerinnen und Mitfahrer sind nicht erlaubt. Für das Ausleihen der E-Tretroller ist im Regelfall ein Smartphone erforderlich, da sich Fahrerinnen und Fahrer in einer App des Anbieters anmelden müssen.

  • Wie kann ich einen E-Scooter ausleihen?

    Die E‐Scooter werden per App ausgeliehen. Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E‐Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den E‐Scooter per App freischalten und im Stadtgebiet Renningen fahren.

  • Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?

    Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser genutzt werden. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit dem E‐Scooter auch die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind absolut tabu.

  • Muss ich den E-Scooter aufladen?

    Nein, bei geliehenen E‐Scootern übernimmt dies der Dienstleister.

  • Muss ich einen Helm tragen?

    Ein Helm ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam, nicht ohne einen Kopfschutz zu fahren.

  • Darf ich E-Scooter fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe?

    Auch für E-Scootern gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Allerdings macht man sich auch schon ab 0,3-Promille strafbar, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen.

    Für unter 21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Es gelten die einschlägigen Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. 

  • Wie parke ich meinen E-Scooter richtig?

    1.   In einer ordentlichen, aufrechten Position, mindestens 1,6 m von einer Wand entfernt - bitte genügend Platz lassen, damit Fußgänger, Rollstühle, Kinderwägen und Räder ohne Probleme passieren können.

    2.   Nicht den Verkehr blockieren. Prüfen, ob der Parkplatz anderen Fahrzeugen im Weg sein könnte. Bitte Straßen, Fußgängerüberwege und Fahrradspuren freihalten.

    3.   Zugänge freihalten. keine weißen Fahrbahnmarkierungen, Einfahrten (abgesenkter Bordstein), Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel oder andere Bereiche blockieren, die z.B. von Menschen mit Behinderungen genutzt werden müssen.

    4.   Nicht auf Privatgrundstücken parken. Stellen Sie sicher, dass Sie nicht auf Privatgrundstücken parken oder diese blockieren.

    5.   Benutzen Sie den Ständer. Stellen Sie sicher, dass Sie den Ständer benutzen, um den E-Scooter aufrecht zu parken. Ein umgefallener E-Scooter kann Unfälle verursachen.

    6.   Fotobeweis erforderlich. Vergessen Sie nicht, ein Foto zu machen, nachdem Sie die Fahrt beendet haben. Bitte nehmen Sie ein Bild vom ganzen E-Scooter auf.

    7.   Denken Sie an die verschiedenen Parkzonen. Renningen hat Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist. Bitte schauen Sie sich die möglichen Zonen (auch Bonuszonen) vor der Fahrt an, um Ihr Parken entsprechend zu planen.


    E-Tretroller dürfen nicht in Fußgängerzonen, in öffentlichen Grünanlagen, im Straßenbegleitgrün oder vor Rampen von Bahnabgängen sowie in öffentlichen Fahrradabstellanlagen abgestellt werden. Renningen hat Zonen definiert, in denen ein Miet-Ende und somit das Abstellen der E-Tretroller untersagt ist.   

  • Welche Maßnahmen werden ergriffen, um einen korrekten Parkvorgang zu gewährleisten?

    Alle Fahrer werden über die App, die Website und die Social-Media-Plattformen über den korrekten Parkvorgang informiert. Eine wichtige Methode, um zu sehen, ob die E-Scooter regelkonform geparkt sind und keinen Bereich behindern, ist der Fotobeweis in der App. Der Anbieter hat zudem ein „3-Strike-System“ eingeführt, um Benutzer für wiederholte Parkverstöße zur Verantwortung zu ziehen. Beim ersten Vergehen in Bezug auf falsches Parken wird der Kunde persönlich angerufen, um ihn über das richtige Benutzerverhalten zu unterrichten. Wenn jemand wiederholt falsch parkt, beinhaltet Maßnahme 2 eine Geldstrafe. Beim dritten Vergehen der gleichen Art wird der Nutzer schließlich für das Verleih-System gesperrt. 

  • Ich habe einen unsachgemäß geparkten E-Scooter gesehen - was kann ich tun?

    Kontaktieren Sie: support@zeusscooters.com mit Bild des E-Scooters und dem Standort. 
    Tel. +49 157 35981123; Live-Chat in der App
    Sie können den E-Scooters auch selbst aus dem Weg schieben. Das Piepsen hört nach dem Abstellen wieder auf. 

Aktuelle Parkverbotszonen

Stand 19.10.2022 - Aktuelle Parkverbotszonen rot hinterlegt.


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