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Haushalt

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Der Haushaltsplan der Stadt Renningen

Der Haushaltsplan wird jedes Jahr vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Das Hauptorgan der Stadt setzt damit fest, welche Mittel während des Haushaltsjahres ausgegeben werden dürfen.


Der Haushaltsplan ist für die Haushaltswirtschaft der Stadt Renningen die maßgebende Grundlage. Er stellt die kommunalen Leistungen produktorientiert zusammen und gibt Aussagen zum Ressourcenverbrauch/-aufkommen sowie den Veränderungen der liquiden Mittel bezogen auf ein Haushaltsjahr. Dadurch kommt ihm im Innenverhältnis ein verbindlicher Charakter für die mit der Ausführung des Haushalts befassten Stellen und städtischen Einrichtungen der Stadtverwaltung zu. Mit der Bildung von Teilbudgets und der produktorientierten Steuerung durch Zielvorgaben ist der Haushaltsplan ein wichtiges Steuerungsinstrument der Stadt Renningen. 

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 ist nachfolgend ersichtlich:

Haushaltsplan

Im Vorbericht zum Haushaltsplan sind die wesentlichen Haushaltseckdaten und die Einschätzungen zur aktuellen und mittelfristigen finanzwirtschaftlichen Situation der Stadt verständlich und umfassend dargestellt.

 Eine Kurzübersicht zum laufenden Haushaltsjahr finden Sie hier: 

Infoflyer

Die mittelfristige Finanzplanung

 Neben der jährlichen verbindlichen Haushaltsplanung hat die Stadt eine fünfjährige Finanzplanung für das vorangegangene, das laufende und die drei folgenden Haushaltsjahre aufzustellen. Die Finanzplanung ist Grundlage und Rahmen für künftige Haushaltspläne. Sie soll mittelfristig den Haushaltsausgleich und somit die kommunale Aufgabenerfüllung sichern und den tatsächlichen Bedarf und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune realistisch einschätzen. Damit kommt der mittelfristigen Finanzplanung eine wichtige Bedeutung für kommunalpolitische Weichenstellungen zu, z.B. bei der Übernahme neuer freiwilliger Aufgaben oder großen Investitionsmaßnahmen. Die Finanzplanung der Stadt Renningen ist als Anlage des jährlichen Haushaltsplanes öffentlich und damit für jedermann einsehbar.

 

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