CORONA-VIRUS AKTUELL

Zutrittsregelungen
Durch die Corona-Verordnung der Landesregierung fallen weitreichende Schutzmaßnahmen weg, für die es aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes seit vergangenem Monat keine rechtliche Grundlage mehr gibt. Der Zutritt zu den Rathäusern in Renningen und Malmsheim inklusive der Bürgerbüros, sowie der Zutritt zur Sozialstation, IAV und Sozialberatung und weiteren städtischen Außenstellen wie der Mediathek und den Kindertageseinrichtungen ist für Besucherinnen und Besucher somit auch ohne Maske möglich.
Wir bitten dringend darum, beim Besuch in den städtischen Einrichtungen freiwillig eine medizinische oder FFP2-Maske zu tragen und begrüßen es, wenn die Hygiene- und Abstandsregelungen auch weiterhin beachtet werden.
Wir bitten Sie, nur zwingend notwendige Amtsgänge zu machen und Ihre Anliegen möglichst telefonisch oder digital – per E-Mail oder mittels Formulare auf der Homepage – zu klären.
Für ein persönliches Erscheinen nützen Sie bitte vorab die Möglichkeit zur Terminvereinbarung.
Sie haben sich mit dem Corona Virus angesteckt? unter "AKTUELLES" erfahren Sie mehr über den weiteren Ablauf.
RENNINGER IMPFANGEBOTE
Impfangebote für Kinder von 5-11 Jahren sowie Alle ab 12 Jahren
Impfungen durch die niedergelassenen Ärzte
Die Impfungen gegen das Corona-Virus werden von der niedergelassenen Ärzteschaft durchgeführt. Auch die Betriebsärzteschaft wirkt an der Impfkampagne weiterhin mit. Wenden Sie sich an die Arztpraxen in Renningen und Malmsheim, um einen Termin für die Impfung zu vereinbaren.
Weitere Impfaktionen
Weitere Impfaktionen werden durch Mobile Impfteams oder das Landratsamt Böblingen angeboten. Über aktuelle Impfangebote informieren wir Sie über unsere Kanäle.
Gemeinsam mit Herrn Dr. med. Thorsten Pilgrim, Geschäftsführer der Firma ViaMed GmbH bietet die Stadt Renningen mehrere Impfaktionen sowohl für Kinder als auch Erwachsene an. Sie haben die Möglichkeit, sich an den nachfolgenden Terminen in der Stegwiesenhalle (Rankbachstr. 42, Renningen) und Rankbachhalle (Rankbachstr. 51, Renningen) gegen Corona/SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
Die Impfungen für Menschen ab 12 Jahren erfolgen immer mit dem Impfstoff der Fa. BioNTech/Pfizer, allerdings steht immer auch der Impfstoff der Fa. Moderna zur Verfügung. Impfwillige (über 30 Jahre alt, nicht schwanger) können vor Ort den Impfstoff der Fa. BioNTech/Pfizer abwählen und sich stattdessen mit dem Impfstoff der Fa. Moderna impfen lassen, um so ggfs. den gewünschten Kreuzimpfungseffekt zu erzielen.
Die Impfungen für Kinder erfolgen immer mit dem Kinderimpfstoff der Fa. BioNTech/Pfizer. Dieser ist deutlich niedriger dosiert, anders aufbereitet und nur für Kinder zwischen 5-11 Jahren zugelassen. Es ist daher nicht möglich, Kinder vor dem 5. Geburtstag zu impfen (auch nicht wenige Tage vorher). Ebenso kann dieser Impfstoff auch nicht für Kinder ab dem 12. Geburtstag oder gar Erwachsene eingesetzt werden.Die Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff sind für alle Menschen ab 18 Jahren, die noch keine Impfung erhalten haben und nicht schwanger sind.
An den nachfolgenden Terminen können sowohl Kinder im Alter von 5-11 Jahren (Kinderimpfstoff BioNTech) als auch Erwachsene von 12 – 18 Jahren (BioNTech), Erwachsene von 18 – 30 Jahren (BioNTech oder Novavax) und Erwachsene ab 30 Jahren (BioNTech oder Novavax oder Moderna) geimpft werden. Die Impfangebote finden im Foyer der Rankbachhalle (Rankbachstraße 51, 71272 Renningen) statt.
Freitag, 01.07.2022, 16:00-18:00 Uhr
Freitag, 08.07.2022, 16.00-18:00 Uhr
Freitag, 22.07.2022, 16:00-18:00 UhrUnter nachfolgendem Link sind Terminbuchungen möglich: www.terminland.eu/impfaktion-viamed/online/renningen. Darüber hinaus ist es auch möglich, spontan vorbei zu kommen und ohne Terminvereinbarung eine Impfung zu erhalten.
Möglich sind Erstimpfungen und Zweitimpfungen (inkl. Genesenen-Impfung) für alle mit BioNTech oder AstraZeneca als Erstimpfung; Boosterimpfung als Drittimpfung für alle Personen, deren letzte Corona Impfung länger als 3 Monate zurückliegt und Auffrischimpfungen für alle Personen, die vor 4 Wochen oder länger mit Johnson & Johnson geimpft wurden. Bei der Viertimpfung gibt es mittlerweile keine Altersbegrenzung mehr, da alle Personen mit viel Menschenkontakt (v.a. in Innenräumen ohne Maske) oder individuellen Risiken (selbst gefährdet oder gefährdete Person im Haushalt) unabhängig vom Alter ein viertes Mal geimpft werden, wenn diese Personen das wünschen und die Drittimpfung mind. 3 Monate zurückliegt.
In Abwägung aller bisher vorhandenen Daten empfiehlt die STIKO aktuell die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5-11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können (z. B. Hochbetagte sowie Immunsupprimierte). Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht.
Herr Dr. Pilgrim wird eine ausführliche Gruppenaufklärung für alle Eltern und Sorgeberechtigten anbieten. Im Nachgang zur Gruppenaufklärung besteht die Gelegenheit zu einem individuellen Gespräch mit einer/m Impfärztin/Impfarzt. Zu jedem Zeitpunkt können Sie abbrechen und ihr Kind auch nicht impfen lassen. Es besteht keinerlei Impferwartung oder gar Impfdruck. Um die wenigen Termine aber effizient nutzen zu können, sollten ausschließlich Eltern Termine vereinbaren, die ihr Kind vor dem Hintergrund der o.g. 3 STIKO-Empfehlungen tatsächlich auch impfen lassen wollen bzw. dieses sehr ernsthaft erwägen. Für unverbindliche Informationsgespräche oder individuelle Abwägungsüberlegungen ist der Austausch mit dem/der behandelnden Kinderärztin/Kinderarzt deutlich sinnvoller, da diese/r Ihr Kind zumeist deutlich besser und schon langjährig kennt.
Die Stadtverwaltung stellt die Räumlichkeiten und Rahmenbedingungen zur Verfügung. Die eigentliche Impfung wird von der Firma ViaMed GmbH und deren Ärzten durchgeführt und verantwortet. Bei Interesse reservieren Sie sich bitte Ihren Termin über die Online Terminbuchung der Firma ViaMed. Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Personalausweis und Impfpass (falls vorhanden) mit.
IMPFUNGEN IM LANDKREIS BÖBLINGEN
Impfangebote im Landkreis Böblingen
Hier finden Sie alle Informationen zu Impfangeboten im Landkreis Böblingen. Impfungen sind sowohl im Kreisimpfstützpunkt Sindelfingen, als auch bei verschiedenen Impfangeboten in den Städten und Gemeinden möglich.
Alle Zeiten und Links zur Anmeldung unter: www.lrabb.de/corona-impfung
CORONA-SCHNELLTESTS UND PCR-TESTS IN RENNINGEN UND UMGEBUNG
Schnelltests und PCR-Tests in Renningen und Umgebung
An der Drive-Thru-Teststelle am Einkaufszentrum Süd werden Corona-Schnelltests und PCR-Tests angeboten. Die Schnelltests sind im Rahmen der Bürgertestung kostenfrei, bei den PCR-Tests wird bei medizinischer Indikation (z.B. Vorliegen eines positiven Schnelltests) eine Zuzahlung von 30€ erhoben, da hier eine schnelle Diagnostik eingesetzt wird die ein Ergebnis innerhalb kürzester Zeit garantiert. Informationen zu den Kosten finden Sie im Merkblatt der Firma ViaMed (hier zum Download).
Die Teststelle ist zu den folgenden Zeiten geöffnet: Montag - Sonntag 8 - 13 Uhr und 15 - 20 Uhr.TERMINE können online vereinbart werden: https://viamed.de
Darüber hinaus gibt es im Landkreis Böblingen derzeit über 100 Teststellen, die sowohl kostenfreie PCR-Tests nach Vorliegen eines positiven Schnelltests als auch zuzahlungspflichtige PCR-Tests anbieten. Den Unterschied macht meist die Dauer, bis das Ergebnis vorliegt.
Eine Übersicht aller Teststellen im Landkreis Böblingen finden Sie unter: www.lrabb.de/start/Aktuelles/testzentren
Darüber hinaus sind überall in Baden-Württemberg Corona-Schwerpunktpraxen und Fieberambulanzen als kompetente Anlaufstelle für Patienten mit Infektsymptomen da. Auch in den Renninger Arztpraxen gibt es die Möglichkeit einen PCR-Test durchzuführen, nehmen Sie hierfür bitte den direkten Kontakt zu den niedergelassenen Ärzten auf.
Eine Corona-Anlaufstelle in Ihrer Nähe finden Sie auf der Corona-Karte der kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg unter: https://www.kvbawue.de/index.php?id=1102.
INFORMATIONEN VON ÜBERGEORDNETEN BEHÖRDEN
Landesregierung
Landkreis Böblingen
Hier finden Sie aktuelle Allgemeinverfügungen und Lageberichte des Kreises Böblingen
AKTUELLES
Bitte beachten Sie die aktuellen Quarantäneregelungen (CoronaVO vom 27.01.2022).
Ich habe mich mit dem Corona-Virus infiziert – wie ist nun der weitere Ablauf?
Viele Menschen haben sich bislang mit dem Corona-Virus infiziert und dennoch ist für viele noch unklar, wie sie sich in der konkreten Situation dann verhalten sollen.
Quarantänebefreite Personen
Einige müssen aufgrund ihres Impf- oder Genesenenstatus gar nicht mehr in Quarantäne, sofern sie enge Kontaktperson oder Haushaltsangehörige einer infizierten Person sind. Die Quarantänebefreiung gilt dabei für Personen, deren vollständige Impfung oder Erkrankung nicht länger als drei Monate her ist, Personen die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben und für genesene Personen, die mindestens eine Impfung erhalten haben. Alle infizierten Personen müssen unabhängig ihres Status´ in Quarantäne.Quarantäne
Aufgrund der Vielzahl der Fälle kontaktiert das Gesundheitsamt nur noch Personen, die einer vulnerablen Gruppe angehören. Hierzu zählen zum Beispiel Menschen in Pflegeheimen. Alle anderen werden weder vom Gesundheitsamt, noch von der Ortspolizeibehörde (=Stadt Renningen) angerufen. Momentan dauert die Quarantäne sowohl für Infizierte als auch Haushaltsangehörige und enge Kontaktpersonen grundsätzlich zehn Tage. Das Datum des PCR-Tests ist bei der Berechnung immer Tag 0.Freitestung
Allerdings besteht für in Quarantäne befindliche Personen die Möglichkeit, sich ab Tag 7 freizutesten, sofern sie seit 48 Stunden ohne die typischen Symptome, die bei einer Corona-Erkrankung auftreten, sind (solange sich die Personen während der 48 Stunden Symptomfreiheit in Quarantäne befinden erhalten Sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt). Hierzu ist ein Antigen-Schnelltest von einer offiziellen Teststelle ausreichend. Dieses Testergebnis muss zum einen bis zum Ende der Quarantäne mitgeführt werden und auf Verlangen vorgezeigt werden; zum anderen muss das Ergebnis an die Ortspolizeibehörde gesendet werden. Am besten ist die Übermittlung per Email an: ordnung@renningen.de. Das Freitesten ist für Personen mit oder ohne Impfung möglich.Sonderreglungen für Haushaltsangehörigen Kinder bzw. Jugendliche als enge Kontaktperson
Für Kinder und Jugendliche gilt, dass sie sich mittels eines Schnelltests ab Tag 5 bereits freitesten können. Auch sie benötigen von einer offiziellen Teststelle eine Bescheinigung. Wer sich freitesten möchte, sollte seit 48 Stunden ohne die typischen Symptome, die bei einer Corona-Erkrankung auftreten sein. Bei Personen, die sich nicht freitesten können oder wollen, endet die Quarantäne automatisch nach zehn Tagen, ohne dass es einer erneuten Testung bedarf. Man geht davon aus, dass diese Personen dann nicht mehr infektiös sind.Quarantänebescheinigung / Genesenenbescheinigung
Viele benötigen für ihren Arbeitgeber / die Schule etc. eine Quarantänebescheinigung. Diese stellt die Ortspolizeibehörde aus. Allerdings muss diese tatsächlich auch angefordert werden. Hierzu wenden sich die Betroffenen an die Stadt Renningen entweder per Email (ordnung@renningen.de) oder unter den Telefonnummern 07159/1606-19 oder -15. Die Quarantänebescheinigung ist gleichzeitig die Genesenenbescheinigung. Unter Vorlage dieser Bescheinigung können Sie z.B. in einer Apotheke einen QR-Code generieren lassen.Bitte beachten Sie: Personen, die in Quarantäne waren, können ihrem Arbeitgeber das PCR-Testergebnis sowie das Freitestungsergebnis vorlegen, um nachweisen zu können, dass sie sich in einem bestimmten Zeitraum in Quarantäne befanden. Eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde ist nicht mehr zwingend erforderlich.

RISIKOBEWERTUNG FÜR DEUTSCHLAND
Robert-Koch-Institut (RKI)
Ausführliche Informationen (u.a. Antworten auf häufig gestellte Fragen, eine Risikobewertung für Deutschland, etc.) zum Coronavirus SARS-CoV-2 erhält man auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI)
INFORMATIONEN ZU GEPLANTEN REISEN UND REISERÜCKKEHR
Reisehinweise des Auswärtigen Amt
finden Sie hier.
Informationen für Einreisende des RKI
finden Sie hier.
Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland
ist hier möglich.

RENNINGEN STEHT ZUSAMMEN
Die Stadt Renningen hat eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die ehrenamtliches Engagement bündelt und mit den Bedürfnissen von Menschen aus Risikogruppen zusammenbringt.
Die Koordinierungsstelle ist über renningen-steht-zusammen.de zu erreichen.
#SUPPORT YOUR LOCAL - KAUF VOR ORT IN RENNINGEN UND MALMSHEIM
Die Einschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie stellen unsere Gemeinschaft vor große Herausforderungen. Die Schließung von Restaurant, Bars und Kneipen, Freizeiteinrichtungen wie Theater, Museum und Kino, Fitnessstudios und Schwimmbädern, und die Einschränkungen für Hotels durch das Verbot, Touristen zu beherbergen führen zu Umsatzeinbrüchen und sind für viele Betriebe existenzbedrohend. Deshalb ist es einmal mehr an der Zeit, dass wir alle gemeinsam anpacken und einander unterstützen, das gilt für die Nachbarschaftshilfe ebenso wie für die lokalen Geschäfte, Einrichtungen und die Gastronomie! Unter https://leistungsverzeichnis.ghv-renningen.de bietet der Gewerbe- und Handelsverein eine Übersicht aller Liefer- und Abholservices in Renningen und Malmsheim.
INFORMATIONEN FÜR UNTERNEHMEN
Übersicht der Corona-Hotlines und Anlaufstellen für Unternehmen und Beschäftigte
Hygieneverordnungen, Hygienekonzepte, Erlaubnis zum Öffnen des Betriebs
Ordnungsämter vor Ort in der jeweiligen Kommune
Stadt Renningen: Abteilung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr
Allgemeine Auslegungshinweise der Corona-Verordnung für Betriebe
E-Mail an coronaverordnung(@)wm.bwl.de
Allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Corona-Virus
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums: 0 30 18615 1515, 9:00 bis 17:00 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus
Telefon 030/346 465 100, Mo bis Do 8:00 bis 18:00 Uhr, Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Beantragung von Kurzarbeitergeld
Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmerhotline der Bundesagentur: Telefon 0800 45555 20
Corona-Hotline der IHK Region Stuttgart
0711/2005-1677; 8:00 bis 20:00 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag
corona-hilfe(@)stuttgart.ihk.de
Mitglieder-Hotline der Handwerkskammer Region Stuttgart
Telefon 0711 1657-0, 8:00 bis 17:00 Uhr, jeweils von Montag bis Freitag
Ersatzansprüche im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
Regierungspräsidium Stuttgart: Tel. 0711/904 - 39777
entschaedigung-ifsg(@)rps.bwl.de
Corona-Hotline der L-Bank
0721 150-1770, Montag bis Freitag 8.00 bis 16.30 Uhr
finanzhilfen-corona(@)l-bank.de
Hotline der L-Bank Wirtschaftsförderung
Unternehmen, die sich über die bereitstehenden Hilfsangebote zu Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen informieren wollen, können sich telefonisch oder per E-Mail an die Hotline der L-Bank-Wirtschaftsförderung von Montag bis Donnerstag zwischen 8:30 und 16:30 Uhr und Freitag zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr wenden:
0711 122-2345
wirtschaftsfoerderung(@)l-bank.de
Hotline der L-Bank Bürgschaften; bei Bürgschaften und Bankdarlehen
0711 122-2999, Montag-Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr
buergschaften(@)l-bank.de
Hotline Landwirtschaftsförderung: Darlehen für die Agrarwirtschaft und ländliche Region im Hausbankenverfahren
0711 122-2666; Montag bis Donnerstag, 8.30 bis 16.30 Uhr. Freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr
landwirtschaft(@)l-bank.de
Hotline der KfW:
0800 539 9001 (kostenfreie Servicenummer), Montag-Freitag: 08.00-18.00 Uhr
Informationen für (potentielle) Hersteller von Masken und Schutzausrüstung
Anfragen können gestellt werden an medizintechnik(@)bio-pro.de
Einen Überblick über die Ansprechpartner für (potentielle) Hersteller/Anbieter im Rahmen der Corona-Pandemie benötigter Masken, weiterer Schutzausrüstung und Medizinprodukte finden Sie hier.
Bei Fragen rund um Grenzkontrollen
steht die Hotline der Bundespolizei für Bürger/-innen unter 0800/6888000 zur Verfügung