GEmeinsamer Gutachterausschuss 

RENNINGEN, RUTESHEIM UND WEISSACH

Die Gemeinden Renningen, Rutesheim und Weissach haben aufgrund der Verordnung der Landesregierung über Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte § 1 Satz 2 nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - GuAVO) in Verbindung mit § 25 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung die Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses beschlossen.

Bis zum 31.12.2019 hatte jede Gemeinde ihren eigenen Gutachterausschuss, bestehend aus ehrenamtlichen Gutachtern aus verschiedenen Fachrichtungen wie Architekten, Bauingenieure, Vermessungsingenieure, Bewertungssachverständige usw., sowie 2 vom Finanzamt benannte Sachverständige.

Ab dem 01.01.2020 haben sich die Gemeinden Renningen, Rutesheim und Weissach zu einem gemeinsamen Gutachterausschuss zusammengeschlossen. Die Erfüllung der Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses liegt bei der Gemeinde Renningen.  Insgesamt werden 12 ehrenamtliche Gutachter bestellt. Davon entfallen auf

  • Renningen    5 Mitglieder: Jochen Breutner-Menschick, Oliver Faas, Martin Grötzinger, Jürgen Lauffer                     und Thomas Mauch
  • Rutesheim     4 Mitglieder: Bernhard Dieterle-Bard, Ulrich Schenk, Ulrich Servay und Alexander Vetter
  • Weissach       3 Mitglieder: Gerhard Böhmler, Georg Frick und Walter Kost

Die Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses umfasst folgende Aufgabenbereiche:

  • Erstellen von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen auf Antrag
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung von erforderlichen Sachwertfaktoren, Liegenschaftszinsen usw.
  • Veröffentlichung des Grundstückmarktberichtes der Gemeinden

Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist in Renningen eingerichtet.

Gebührensatzung  des Gemeinsamen Gutachterausschusses

Die Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses wurde vom Gemeinderat am 25.05.2020 beschlossen. Sie kann jederzeit eingesehen werden oder auch als PDF-Datei hier heruntergeladen werden.

Gesetzliche Bestimmungen

Der Gemeinsame Gutachterausschuss Renningen, Rutesheim und Weissach hat in seiner Sitzung am 27.04.2022 die aktuellen Bodenrichtwerte gemäß § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuches (BauGB) für Grundstückswerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und beschlossen. Es wurden die Kaufverträge des Jahres 2021 für Renningen, Rutesheim und Weissach ausgewertet.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss hat einen Grundstücksmarktbericht 2021 erstellt, der für alle 3 Gemeinden gültig ist. Dieser kann in der Geschäftsstelle gegen eine Gebühr von 35 € erworben werden.

Grundsteuerreform und Landesgrundsteuergesetz (LGrStg)

Das Land Baden-Württemberg hat im Jahr 2020 ein eigenes Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) erlassen und regelt damit die Grundsteuerreform landesspezifisch. Ab 2025 muss das neue Grundsteuerrecht angewendet werden. Das bedeutet, das erstmals für das Jahr 2025 die Grundsteuer B nach der neuen Berechnungsmethode gezahlt werden wird. Die Grundsteuer B gilt für alle bebauten und unbebauten Grundstücke, die nicht der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke zuzurechnen sind.

Die Umsetzung der neuen Grundsteuerreform erfolgt über die Finanzverwaltung. Die Erhebung der Grundsteuer soll über ein bürger- und verwaltungsfreundliches Verfahren auf der Grundlage flächendeckender, gemeindebezogener Bodenrichtwerte erfolgen.

Die erforderlichen Daten für die Grundsteuer, mit dem Stichtag 01.01.2022, werden in das Bodenrichtwertinformationssystem (Boris-BW) eingestellt und können ab dem 01.07.2022 von dort abgerufen werden.

Die Bodenrichtwerte 2022 (Stichtag 01.01.2022) sind auf der Plattform von Boris-BW veröffentlicht unter dem Link:

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?lang=de

Aktuelle und zurückliegende Bodenrichtwerte für Baden-Württemberg finden Sie auch im BORIS-BW. BORIS-BW ist das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg.

Ältere Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktberichte von Renningen, Rutesheim und Weissach können auf der Internetseite unter folgendem Link aufgerufen werden:

Zur Orientierung und Vergleich finden Sie hier ebenfalls die bisher gültigen Bodenrichtwertkarten und den Grundstücksmarktbericht der Gemeinde Rutesheim

Bodenrichtwertkarten Weissach und Flacht

Kontakt

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