Ehenamen bestimmen

  • Leistungsbeschreibung

    Als Ehepaar können Sie

    • Ihre bisherigen Namen beibehalten oder
    • einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen. Gegenüber dem Standesamt können die Ehegatten zum Ehenamen bestimmen:
      • den Geburtsnamen eines Ehegatten
      • den zur Geburt der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten oder
      • einen aus Ihren beiden Namen gebildeten Doppelnamen. In diesem Fall werden die für den Doppelnamen herangezogenen Namen durch einen Bindestrich verbunden, es sei denn, Sie bestimmen, dass die Namen nicht durch einen Bindestrich verbunden werden. Besteht der Namen, der allein oder als einer der Namen eines Doppelnamens zum Ehenamen bestimmt werden soll, aus mehreren Namen, so gilt zusätzlich: im Fall, dass der Geburtsname oder der zur Zeit der Erklärung geführte Familienname eines Ehegatten, können anstelle des gesamten Namens auch nur einer oder einige der Namen, aus denen der Name besteht, zum Ehenamen bestimmt werden. Im Falle bestehender Doppel- und Mehrfachnamen sowie bei Ehenamen mit Begleitnamen, kann nur einer der Namen, aus denen der jeweilige Name besteht, für die Neubildung des Ehedoppelnamens herangezogen werden.

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