Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
Leistungsbeschreibung
Sein Wahlrecht ausüben kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Für jeden Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt.Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn Sie
- als Deutscher oder Deutsche im Ausland leben und
- bei keiner Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind.
Voraussetzungen
Zuständige Stelle
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Vertiefende Informationen
Hinweise
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk