
In Zukunft wird regelmäßig die sogenannte „Frage der Woche“ zum Windpark Renningen in den Stadtnachrichten veröffentlicht. Wir verstehen, dass ein solch großes Bauprojekt wie der Windpark Renningen viele Unsicherheiten verursachen kann und wollen somit mehr Klarheit und Transparenz schaffen.
Alle Fragen der Woche finden Sie zusammengefasst auf dieser Seite.
Frage der Woche Nr. 1: Warum den Ausbau der Windenergie fördern?
- Erfüllung der kommunalen Klimaschutzziele: die Stadt Renningen hat sich das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Ohne den Bau des Windparks wird dies kaum möglich sein, da dieser bedeutend zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beiträgt.
- Haushaltsentlastungen durch stabile Einnahmen: durch Anteile am Umsatzerlös für den eingespeisten Strom, eine Mindestpacht und Gewerbesteuereinnahmen fließt mit Betriebsbeginn jährlich min. ein hoher sechsstelliger Betrag in den städtischen Haushalt. Diese Einnahmen können dann für weitere Klimaschutz- und gemeinwohlorientierte Maßnahmen eingesetzt werden. Bereits vor Inbetriebnahme erhält die Stadt ein Reservierungsentgelt und weitere Zahlungen entsprechend Verfahrensfortschritt.
- Versorgungssicherheit durch Reduzierung der Energieimportabhängigkeit: gerade der Ausbruch des Ukrainekriegs und die damit verbundene Drohung der Gasmangellage hat verdeutlicht wie wichtig der Ausbau der erneuerbaren Energien ist. Somit wird ermöglicht unabhängig von anderen Ländern handeln zu können.
- Finanzielle Beteiligung für Bürgerinnen und Bürger: Stadt und Bürgerschaft erhalten die Möglichkeit sich bis zu 49,9 % an der zukünftigen Betreibergesellschaft des Windparks zu beteiligen und somit vom Verkauf des Windstroms wirtschaftlich zu profitieren. Zusätzlich können in der Gesellschafterversammlung und im Beirat der Betreibergesellschaft Mitspracherechte wahrgenommen werden. Die Beteiligung der Bürgerschaft geschieht durch die Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft.
Veröffentlicht in den Stadtnachrichten vom 30. Oktober 2025, Woche 44
- Erfüllung der kommunalen Klimaschutzziele: die Stadt Renningen hat sich das Ziel gesetzt bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Ohne den Bau des Windparks wird dies kaum möglich sein, da dieser bedeutend zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen beiträgt.
Frage der Woche Nr. 2: Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Windparks?
Der rechtliche Rahmen basiert auf Bundes- und Landesgesetzen. Darüber hinaus bildet auch das Klimaschutzkonzept der Stadt Renningen eine Grundlage des Windparks.
- Bundesebene: Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
- Das EnWG verfolgt unter anderem den Zweck einer möglichst umweltverträglichen und treibhausgasneutralen Stromversorgung (§ 1 EnWG).
- Das EEG hat eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, zum Ziel. Deshalb soll der Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung auf min. 80 % im Jahr 2030 steigen (§ 1 EEG).
- Das WindBG regelt den Ausbau der Windenergie an Land, was die Ziele des EnWGs und EEGs fördert. Hierzu werden verbindliche Flächenziele für die Bundesländer festgelegt. Das bedeutet, dass jedes Bundesland verpflichtet ist einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Die Pflichterfüllung geschieht durch die Ausweisung von Windvorranggebieten in den Regionalplänen (§ 1 und § 3 WindBG). Für Baden-Württemberg gilt, dass 1,8 % der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden muss.
- Landesebene: § 20 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) regelt die Festlegung des regionalen Teilflächenziels gem. WindBG. Für Renningen ist der Verband Region Stuttgart die verantwortliche Planungsstelle für die Ausweisung der Windvorranggebiete. Die Teilfortschreibung des Regionalplans erfolgt momentan und befindet sich in der 2. Offenlage.
- Kommunale Ebene: Im Jahr 2023 wurde das integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Renningen inkl. 32 Klimaschutzmaßnahmen beschlossen. Maßnahme 5 „Förderung Ausbau Windenergie“ hat zum Ziel eine Leistung von min. 27 MW zu installieren. Dieses Ziel wird durch die geplante Leistung von ca. 40,8 MW weit übertroffen. Das Klimaschutzkonzept finden Sie unter www.renningen.de/klimaschutz
Wichtiger Hinweis zur Regionalplanung: gelingt es nicht 1,8 % der Landesfläche BWs als Windvorranggebiete auszuweisen, gilt für Windenergieanlagen (WEA) eine sogenannte „Superprivilegierung“. D.h., dass der Bau von WEA praktisch überall im Außenbereich möglich ist, solange keine harten Schutzgründe entgegenstehen. Somit wären grundsätzlich viel mehr Standorte möglich. Damit der Bau von WEA in einem angemessenen Rahmen geschieht, wird die Teilfortschreibung des Regionalplans inkl. der Windvorranggebiete unterstützt. Weitere Informationen zum Regionalplan finden Sie unter: https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/.
Veröffentlicht in den Stadtnachrichten vom 06. November 2025, Woche 45
- Bundesebene: Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
Frage der Woche Nr. 3: Haben wir in Renningen überhaupt geeignete Windverhältnisse für einen Windpark?
Windenergie ist eine wichtige Energiequelle, aber nicht jeder Standort eignet sich für die effiziente Nutzung von Windenergieanlagen. Wie sieht es in Renningen aus?
Wie wir aus der vorherigen Frage der Woche wissen, plant der Verband Region Stuttgart die Ausweisung der Windvorranggebiete für die Region. In diesen Windvorranggebieten wird es zukünftig möglich sein, Windenergieanlagen zu errichten. Die Planung der Windvorranggebiete basiert auf den Daten des Windatlas Baden-Württembergs. Der Windatlas Baden-Württemberg zeigt auf, an welchen Standorten die Windverhältnisse für die Stromerzeugung besonders gut sind und wo nicht. Den Windatlas finden Sie unter folgendem Link: https://www.energieatlas-bw.de/wind/windatlas/karten. Da der geplante Standort für die Windräder in Renningen im Windvorranggebiet BB-29 liegt, kann man davon ausgehen, dass dort gute Windverhältnisse für die Stromerzeugung herrschen.
Um neben dem Windatlas genaue Daten für den geplanten Standort in Renningen zu ermitteln, laufen bereits Windmessungen im Hardtwald. Die Ergebnisse der Windmessungen werden nochmals genauer zeigen, ob sich die Windverhältnisse für eine effiziente Stromerzeugung eignen. Da die Windmessungen insgesamt über ein Jahr laufen, werden sowohl windschwache, als auch windreiche Monate betrachtet.
Veröffentlicht in den Stadtnachrichten vom 13.11.2025, Woche 46
Frage der Woche Nr. 4: Warum ein Windpark im Wald?
Windvorranggebiet BB-29
Der Windpark Renningen wird im Windvorranggebiet BB-29 errichtet. Nach Beschluss des Regionalplans wird das Errichten von WEA außerhalb der Windvorranggebiete nicht mehr möglich sein. Deshalb können wir leider auch nicht einfach freie Flächen als Standort für den Windpark auswählen. Im Süden von Renningen gibt es zwei weitere Windvorranggebiete, deren Flächen jedoch nicht vollständig der Stadt Renningen gehören. Würde dort ein Windpark errichtet werden, wäre die örtliche Wertschöpfung nicht sichergestellt. Zusätzlich wären auch im Süden Waldflächen betroffen.
Für mehr Infos zur Regionalplanung schauen Sie sich gerne nochmal die Frage der Woche vom 06.11.2025 zum Thema rechtliche Rahmenbedingungen an.
Verträglichkeit von Wald und Windenergie
Gemäß BUND und NABU müssen Wälder nicht grundsätzlich für die Windenergie ausgeschlossen werden. Gerade intensiv genutzte Wälder, können in Frage kommen. Naturnahe Waldbestände mit vielen Bäumen in einem Alter von über 140 Jahren und extensiv bewirtschaftete Wälder sollten jedoch nicht mit WEA bebaut werden.* In Renningen handelt es sich hauptsächlich um waldbaulich weniger sensible Flächen, z.B. Flächen, die ohnehin schon stark geschädigt sind oder jüngere Nadelholzbestände, die im kommenden Jahrzehnt für den Waldumbau vorgesehen sind. Diese würden also auf absehbare Zeit ohnehin geerntet und mit angepassten Baumarten bepflanzt werden. Nicht zu vergessen ist, dass verpflichtende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ergriffen werden müssen, welche dem Wald und der Ökologie zugutekommen.
Vertraglich festgelegt ist zudem, dass alle Forstarbeiten durch den Forstbetrieb der Stadt Renningen gesteuert werden, d.h. konkret, dass nur der städtische Forstbetrieb oder durch den Forstbetrieb Beauftragte Bäume für die Errichtung des Windparks fällen dürfen.
Ist Windenergie ein großer Faktor für Waldverluste?
Eine WEA des Windparks Renningen benötigt ca. eine freie Fläche von 0,7 Hektar. Hinzu kommen ca. 0,4 ha je Anlage während der Bauphase sowie der Ausbau von Zuwegungen. Zum Vergleich: In Renningen haben wir ca. 1.250 ha Fläche Wald. Der BUND betont unter anderem: „Aufgrund von Schäden durch Borkenkäfer und Trockenheit sind uns seit 2018 rund eine halbe Million Hektar Waldfläche verloren gegangen und müssen wiederbewaldet werden. Der Klimawandel ist also der wesentlich größere Faktor für Waldverluste.“
Die Holzmenge, die in der Bauphase eingeschlagen wird ist zudem nur ein Bruchteil der jährlich festgelegten Einschlagsmenge. Der Holzverlust, der durch den Bau der Windenergieanlagen anfällt, wächst innerhalb weniger eines Jahres wieder nach.
Stichwort Klimawandel: Wieso CO2-Speicher fällen, um den Klimawandel einzubremsen?
Vergleicht man die CO2-Einsparung durch eine Windenergieanlage mit der CO2-Speicherkapazität eines Hektars Waldes, wird deutlich, dass eine WEA deutlich mehr CO2 einspart. Gem. Umweltbundesamt liegt die Einsparung durch eine WEA um einen Faktor von mehr als 1.000 höher, als die durch die Rodung verlorene CO2-Speicherkapazität.**
Fazit
Der Wald hat für Stadt und Bürgerschaft einen extrem hohen Stellenwert. Wichtig sind Maßnahmen wie Wegepflege für den Erholungsverkehr, eine eigene Forstverwaltung für besondere Services wie Waldführungen und Verzicht von wirtschaftlich bedingten Endnutzungen von Laubholzbeständen. Die Errichtung eines Windparks stellt den Stellenwert Wald nicht in Frage. Im Gegenteil: diese in Renningen besondere Waldbewirtschaftung spielt auch bei diesem Projekt eine große Rolle und wir sehen uns in der Verantwortung die Errichtung des Windparks so schonend wie möglich zu gestalten.
*Faktencheck Windenergie, BUND und NABU, 2014, https://www.dialogforum-energie-natur.de/unser-angebot/publikationen/#windenergie
**Themenpapier Ökobilanz der Windenergieanlagen an Land, 2021, https://stories.umweltbundesamt.de/system/files/document/20210527_Themenkompass_Oekobilanz.pdfVeröffentlicht in den Stadtnachrichten vom 20.11.2025, Woche 47
Frage der Woche Nr. 5: Wie wird der Natur- und Artenschutz beim Windpark Renningen beachtet?
Der Ausbau der erneuerbaren Energien leistet einen wichtigen Teil zum Klimaschutz und somit indirekt zum Natur- und Artenschutz. Dennoch bedeutet der Bau von Windenergieanlagen ein Eingriff in die Natur. Demnach stellen wir uns die Frage: „Wie wird der Natur- und Artenschutz beim Windpark Renningen beachtet?“
1. Gesetzliche Rahmenbedingungen
Im Rahmen des Genehmigungsverfahren werden artschutzrechtliche Belange geprüft und abgewogen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, gibt es gem. Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) jedoch Genehmigungserleichterungen für Anlagen in Windvorranggebieten. Das heißt konkret, dass in Windvorranggebieten keine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden muss. Also auch nicht im Gebiet des Windparks. Wichtig ist aber zu wissen, dass bereits durch die Teilfortschreibung des Regionalplans eine entsprechende Umweltprüfung durchgeführt wurde.
2. Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz
Auch wenn gesetzlich nicht gefordert, hat ABO Energy trotzdem das unabhängige Gutachter Büro GÖG – Gruppe für ökologische Gutachten GmbH für eine naturschutzfachliche Untersuchung beauftragt. Somit können das Artenvorkommen und die damit notwendigen Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen besser eingeschätzt werden. Es wird also dennoch sichergestellt, dass alle Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erfüllt werden.
Ziel ist es den Eingriff in die Natur so gering als möglich zu halten. Nicht vermeidbare Eingriffe werden durch geeignete Maßnahmen kompensiert. Beispiele hierfür sind die zeitliche Beschränkung von Fällungen und Baufeldräumungen, Reptilienschutzzäune und nächtliche Abschaltungen für Fledermäuse. Die Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen werden im sogenannten Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgehalten und beschrieben. Während der Bauphase werden die Maßnahmen durch die „ökologische Baubegleitung“ (ÖBB) begleitet, dokumentiert und betreut.
Bzgl. der Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen ist es uns ein Anliegen in enger Abstimmung mit der Ortsgruppe des NABUs und der örtlichen Landwirtschaft und Jägerschaft zu stehen.
Veröffentlicht in den Stadtnachrichten vom 27.11.2025, Woche 48
Frage der Woche Nr. 6: Besteht ein finanzielles Risiko für die Stadt Renningen durch den Bau des Windparks?
Eine Frage, die nun öfters im Zusammenhang mit dem Windpark Renningen gestellt wurde lautet: „Wie hoch ist das finanzielle Risiko für die Stadt durch den Bau des Windparks?“ Darauf wollen wir diese Woche eingehen. Gibt es überhaupt ein finanzielles Risiko für die Stadt Renningen?
Um die Frage kurz zu beantworten: nein, es wurde kein finanzielles Risiko eingegangen. Das Projektrisiko liegt vollständig ABO Energy. Vielmehr profitiert die Stadt in Zukunft durch Einnahmen durch die Verpachtung der städtischen Fläche, Gewerbesteuer, sowie verschiedene Einmalzahlungen je nach Projektfortschritt.
Sollte sich die Stadt später an der Windparkbetriebsgesellschaft beteiligen, erhält sich auch einen Anteil am Umsatzerlös des eingespeisten Windstroms, trägt dafür aber auch das unternehmerische Risiko anteilig mit. Bis zur Entscheidung über die Beteiligung liegen belastbare Zahlen zur Wirtschaftlichkeit vor, sodass eine fundierte Risikobewertung durch den Gemeinderat möglich wird.Wie einige Bürgerinnen und Bürger vermutlich bereits mitbekommen haben, hat die ABO Energy ihre Ergebnisprognose für das Jahr 2025 angepasst. Ursprünglich wurde ein Überschuss von 29 bis 39 Millionen Euro erwartet. Mittlerweile geht man von einem Jahresfehlbetrag von ca. 95 Millionen Euro aus. Da es sich hierbei nach Auskunft von ABO Energy um sogenannte ergebniswirksame Wertberichtigungen verschiedene Projekte handelt, ist die Liquidität und damit die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens kaum davon betroffen. Ein finanzielles Risiko für Renningen ergibt sich daraus nicht, zumal ein Kapitalbedarf erst beim Bau der Anlagen anfällt, also frühestens ca. Ende 2028. Die ABO Energy rechnet aber ab nächstem Jahr schon wieder mit einem positiven Jahresergebnis. Genauere Details zur Anpassung der Ergebnisprognose von ABO Energy finden Sie auf der Website des Projektierers.
Gem. ABO Energy werden die Projekte in Deutschland ganz normal weiterlaufen. D.h. die neusten Entwicklungen werden auch keinen Einfluss auf den Fortgang im Projekt Renningen haben. Es wird nach wie vor daran gearbeitet alles für die Antragsstellung der Baugenehmigung vorzubereiten. Darüber hinaus ist die Stadt Renningen vertraglich abgesichert, den Nutzungsvertrag mit ABO Energy wieder zu kündigen, falls verschiedene Meilensteine nicht erreicht werden, zum Beispiel falls bis Ende 2026 der Genehmigungsantrag nicht eingereicht wird.
Veröffentlicht in den Stadtnachrichten vom 04.12.2025, Woche 49
