Brennholzversteigerung
Brennholz-Lang Lose und Flächenlose
Die diesjährige Brennholzversteigerung findet am Samstag, den 14. Februar 2026 um 09:00 Uhr im Bürgerhaus
Renningen statt.
Versteigert werden Brennholz-lang- und Flächenlose. Begonnen wird mit der Versteigerung der Flächenlose
ab 09:00 Uhr, die Brennholz-Lang-Lose folgen anschließend ab ca. 10:00 Uhr. Das Ende der Versteigerung inkl. der Bezahlvorgänge ist auf ca. 11:30 angesetzt. Änderungen vorbehalten.
Die Versteigerungs-Anschläge sowie die Lagekarten zur Besichtigung der angebotenen Lose werden ab Mitte
Januar auf der Homepage der Stadt und in den Stadtnachrichten veröffentlicht, vergl. Angaben zum Stand der veröffentlichungen unter den Listen und Karten (Bsp. 15.01.2026).
Die ersteigerten Brennholz- und Flächenlose sind direkt bei der Versteigerung bar oder mit EC-Karte + Geheimzahl zu bezahlen. Eine Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich!
Holzlisten und Lagerkarten zum Download!
Brennholz-Lang:
Holzliste 105:
- Liste Brennholz-lang
- Karte 1/2 Brennholz-lang
- Karte 2/2 Brennholz-lang
- Liste Flächenlose
- Karte Flächenlose
- Parkmöglichkeit
Holzliste 106:
Holzliste 202:
Holzliste 301:
Holzliste 501:
- Liste Brennholz-lang
- Karte 1/2 Brennholz-lang
- Karte 2/2 Brennholz-lang
- Liste Flächenlose
- Karte Flächenlose
- Parkmöglichkeit
Holzliste 601:
Bitte beachten Sie, dass das Befahren der Waldwege zur Besichtigung nicht erlaubt ist!
Nutzen Sie hierfür die angegebenen Parkmöglichkeiten.
(Stand 15.01.2026 - Vollständig)
Aufarbeitungs- und Abfuhrfristen ab dem 14.02.2026
- Brennholz-lang: 5 Wochen bis einschließlich 21.03.2026
- Flächenlose: 7 Wochen bis einschließlich 04.04.2026
Allgemeine Regelungen für Brennholzkunden:
Lediglich Personen welche sich durch die entsprechende Holzliste als Käufer identifizieren können, sind ausschließlich zum Befahren der Waldwege zur Abfuhr des Holzes berechtigt. Diese Berechtigung ist nur Innerhalb der o.g. Abfuhrfristen gültig.
Das Lagern von Holz am Weg oder im Wald (Flächenlose und Brennholz-Lang) über die Abfuhrfristen hinaus ist nicht gestattet!
Der Nachweis einer Teilnahme an einem Motorsägen-Kurs ist für den reinen Erwerb des Brennholzes und der Flächenlose nicht notwendig, jedoch für die Aufarbeitung des Holzes im Wald. Jeder Benutzer einer Motorsäge im Wald muss folglich an einem anerkannten Motorsägen-Kurs teilgenommen haben und den Nachweis darüber erbringen können. Dies gilt bei allen Waldbesitzenden im gesamten Landkreis Böblingen. Das Tragen der nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen Schutzausrüstung (beinhaltet Schnittschutz-Hose, Sicherheitsstiefel, Handschuhe sowie Gehör- und Gesichtsschutz) ist Pflicht für jeden Motorsägen-Benutzer.
