Sperrzeit - Verkürzung oder Aufhebung beantragen

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Sperrzeitverkürzung sind:

    • Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses
    • Vorliegen besonderer örtlicher Verhältnisse
  • Zuständige Stelle

    • für Sperrzeitverkürzungen im Einzelfall: die Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, für die eine Sperrzeitverkürzung beantragt wird
    • für eine allgemeine Sperrzeitverkürzung: die Stadt- und Landkreise, Großen Kreisstädte sowie die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit. Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
  • Bezugsort

    Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.

  • Verfahrensablauf

    Sie können die Sperrzeitverkürzung für Ihren Betrieb formlos bei der Gemeinde, in deren Bezirk die Betriebsstätte liegt, beantragen. Geben Sie an,

    • in welcher Form und
    • aus welchen Gründen Sie die Sperrzeit verkürzen wollen.

    Je nach Angebot der Gemeinde liegt ein Antragsformular aus oder Sie können es im Internet herunterladen.

  • Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Sperrzeitverkürzung so früh wie möglich.

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Kosten

    Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    Den Rechtsbehelf entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

  • Rechtsgrundlage

    Landesgaststättengesetz (LGastG):

    • § 13 Zuständigkeit
    • § 8 Sperrzeit
  • Freigabevermerk

    24.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

  • Anträge / Formulare

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    ⌥option
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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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    Ansicht verkleinern

    –