Freiwillige Feuerwehr - Mitglied werden

  • Voraussetzungen

    Die Aufnahme bei der Freiwilligen Feuerwehr ist an folgende Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen

    • mindestens 17 Jahre alt sein (wenn Sie jünger sind, können Sie in einer Jugendfeuerwehr mitwirken),
    • über eine gute körperliche und geistige Konstitution verfügen,
    • sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären und
    • dürfen nicht gegen bestimmte Straftatbestände des Strafgesetzbuches (zum Beispiel Brandstiftung) verstoßen haben.

    Manche Gemeinden haben spezifische Anforderungen. Erkundigen Sie sich daher bei Ihrer Feuerwehr vor Ort nach den Voraussetzungen für eine Aufnahme. Dies gilt auch für gegebenenfalls erforderliche Unterlagen.

  • Zuständige Stelle

    die Feuerwehr Ihrer Gemeinde

  • Verfahrensablauf

    Um in die Freiwillige Feuerwehr aufgenommen zu werden, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Gemeindefeuerwehr auf.

    Die Anschrift erfahren Sie

    • auf den Internetseiten
      • Ihrer Gemeinde und
      • Ihrer Feuerwehr oder
    • aus den Nachrichtenblättern der Gemeinden.

    Wenn Sie in die Feuerwehr aufgenommen werden, erhalten Sie eine fundierte Grundausbildung.
    Danach sollten Sie an den regelmäßigen Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen.
    Je nach Eignung und persönlichen Wünschen können Sie auch zusätzliche Lehrgänge besuchen.

    Hinweis: Die Aufnahme erfolgt für die ersten 12 Monate auf Probe.

  • Fristen

    keine

  • Erforderliche Unterlagen

    keine

  • Kosten

    Es entstehen Ihnen keine Kosten. Ihre Gemeinde stellt Ihnen die benötigte Dienst- und Schutzkleidung zur Verfügung und trägt auch die Ausbildungskosten.

  • Vertiefende Informationen

    Thema "Feuerwehr" auf der Internetseite des Innenministeriums Baden-Württemberg

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    Keiner

  • Rechtsgrundlage

    Feuerwehrgesetz (FwG):

    • § 7 Angehörige der Gemeindefeuerwehr
    • § 11 Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr
  • Freigabevermerk

    11.05.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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  • Kontrastmodus

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    Vergrößern

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    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
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    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
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    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
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    ⌥option
    ⌘command
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    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –