Baumfällgenehmigung beantragen
Voraussetzungen
Sie möchten auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Baumbestände roden.
Zuständige Stelle
Ihre Gemeinde/Stadt oder Ihr Landratsamt (Bereich Naturschutz)
Verfahrensablauf
Setzen Sie sich mit Ihrer Gemeinde/Stadt oder Ihrem Landratsamt (Bereich Naturschutz) in Verbindung bei Fragen
- zum Schutzstatus,
- zu Genehmigungen beziehungsweise
- Ausnahmen.
Fristen
möglichst 4 Wochen vor der geplanten Fällung
Erforderliche Unterlagen
Angaben zum Baum, Standort und so weiter
Kosten
abhängig vom Antrag
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
Widerspruch
Klage
Rechtsgrundlage
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- § 28 Naturdenkmäler
- § 29 Geschützte Landschaftsbestandteile
- § 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
- § 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)
- § 30 Naturdenkmale
- § 31 Geschützte Landschaftsbestandteile, gesetzlicher Schutz von Alleen
Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- § 70
- § 78
- § 81
- § 82
Freigabevermerk
25.04.2025 Umweltministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare