Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes bei der Errichtung von Gebäuden vorlegen
Voraussetzungen
Neubau von Gebäuden, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen
Erneuerung, Ersatz, erstmaliger Einbau von Außenbauteilen bei beheizten beziehungsweise gekühlten Räumen bestehender Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen, wenn für das gesamte Gebäude neue Berechnungen durchgeführt werden, oder Ausbau beziehungsweise Erweiterung bestehender Gebäude
Zuständige Stelle
für die Ausstellung der Erfüllungserklärung:
- Entwurfsverfasser nach § 43 LBO für zu errichtende Gebäude
- Ausstellungsberechtigter für Energieausweise nach § 88 GEG für Bestandsmaßnahmen
für den Empfang der Erfüllungserklärung: die zuständige untere Baurechtsbehörde
Untere Baurechtsbehörde ist je nach Ort, in dem das Bauvorhaben liegt, die Gemeinde-, Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Verfahrensablauf
Der Bauherr hat die Erfüllungserklärung für Neubauten der zuständigen unteren Baurechtsbehörde nach Ferstigstellung des Gebäudes unverzüglich vorzulegen.
Der Eigentümer hat die Erfüllungserklärung für Bestandsmaßnahmen der zuständigen unteren Baurechtsbehörde nach Fertigstellung der Maßnahme unverzüglich vorzulegen.
Fristen
unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes beziehungsweise der Maßnahme
Erforderliche Unterlagen
Musterformulare für die Erfüllungserklärung können hier heruntergeladen werden.
Gegebenenfalls. sind der Erfüllungserklärung weitere Bescheinigungen beizufügen:
- gegebenenfalls . Bescheinigung nach § 96 Absatz 6 GEG über die Deckung des Wärme- oder Kältebedarfs des Gebäudes durch gasförmige Biomasse nach § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 GEG
- gegebenenfalls Messbeleg über die Dichtheit des Gebäudes
- gegebenenfalls Befreiungsbescheid nach § 102 GEG von den Anforderungen des § 10 Absatz 2 GEG
- Vorlage weiterer Bescheinigungen auf Verlangen der unteren Baurechtsbehörde
Kosten
für die Einreichung der Erfüllungserklärung: keine
Hinweise
keine
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
13.02.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare