Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
Voraussetzungen
keine
Zuständige Stelle
- die nächstgelegene Polizeidienststelle
- der Kampfmittelbeseitigungsdienst beim Regierungspräsidium Stuttgart oder
- Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) als Ortspolizeibehörde
Verfahrensablauf
Rufen Sie sofort die 110 an oder wenden Sie sich an die Polizei.
Teilen Sie mit:
- Was haben Sie gefunden?
- Wo ist der genaue Fundort?
- Wer ruft an?
Die Polizei koordiniert die Räumung und Entsorgung von Munitions- und Bombenfunden (Blindgänger).
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Für die Meldung fallen für Sie keine Kosten an.
Vertiefende Informationen
Hinweise
Der Kampfmittelräumdienst Baden-Württemberg sucht, räumt und entschärft Kampfmittel.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
19.12.2025 Regierungspräsidium Stuttgart
Anträge / Formulare