Naturbestattung beauftragen
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Naturbestattung ist eine vorausgegangene Feuerbestattung (die verstorbene Person muss zunächst eingeäschert werden, bevor die Asche in einer Urne beigesetzt werden kann). Es gelten daher die Bestimmungen der Feuerbestattung.
Zuständige Stelle
Zuständig ist der jeweilige Friedhofsträger.
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an den Friedhofsträger Ihrer Wahl.
Fristen
Es gelten die üblichen Fristen zur Meldung und Beurkundung eines Sterbefalls sowie zur Abholung und Bestattung der verstorbenen Person.
Erforderliche Unterlagen
- Todesbescheinigung
- Sterbeurkunde (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg)
- Erlaubnis zur Feuerbestattung
Kosten
Neben den bei einem Sterbefall üblichen Kosten fallen Kosten für die Grabstätte sowie bei einer Waldbestattung Kosten für den Erwerb eines Baumes (auch anteilig) an.
Vertiefende Informationen
Keine
Hinweise
Keine
Rechtsbehelf
Für die Beauftragung einer Naturbestattung gibt es keinen Rechtsbehelf.
Rechtsgrundlage
- § 32 Bestattungsart
- § 35 Zulässigkeit der Feuerbestattung
Bestattungsverordnung (BestattVO):
- § 5 Urnenfriedhöfe
- § 16 Erlaubnis zur Feuerbestattung
- § 24 Urnenbeschaffenheit
- § 26 Urnenbestattung auf Friedhöfen
Freigabevermerk
26.05.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg
Anträge / Formulare