Ein Bürgerbegehren einreichen

  • Voraussetzungen

    • Das Bürgerbegehren muss eindeutig formuliert sein, so dass der übereinstimmende Wille der unterzeichnenden Personen klar ersichtlich ist. Es muss Folgendes enthalten:
      • die Frage, die im Bürgerentscheid gestellt werden soll
      • eine Begründung
      • einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme
    • Es darf sich nicht um eine Angelegenheit handeln, über die innerhalb der letzten drei Jahre schon einen Bürgerentscheid aufgrund eines Bürgerbegehrens durchgeführt worden ist.
    • Es müssen mindestens sieben Prozent aller wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde (höchstens aber 20.000 Personen) das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.
  • Zuständige Stelle

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes

    Hinweis: Diese beantwortet Ihnen auch Ihre Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren haben.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen das Bürgerbegehren mit den Unterstützungsunterschriften schriftlich einreichen.

    Amtliche Formulare gibt es nicht.

    Benennen Sie möglichst bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschriften.
    Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Bürgerbegehren abzugeben und entgegenzunehmen.
    Benennen Sie niemanden, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen.

    Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, leitet er die Durchführung eines Bürgerentscheides ein.

    Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat zwischenzeitlich selbst die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.

  • Fristen

    Sie können das Bürgerbegehren jederzeit einreichen.

    Ausnahme: Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses einreichen.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Bürgerbegehren (= Antrag auf Durchführung eines Bürgerentscheids) mit
      • Angabe der Fragestellung des beabsichtigten Bürgerentscheids,
      • Begründung und
      • Kostendeckungsvorschlag
    • Liste oder Einzelblätter mit den Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger
  • Kosten

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Der Gemeinderat prüft so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
    Der Bürgerentscheid wird innerhalb von vier Monaten nach der Zulassungsentscheidung des Gemeinderats durchgeführt. Den genauen Tag legt der Gemeinderat fest.

  • Vertiefende Informationen

  • Hinweise

    keine

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch

  • Rechtsgrundlage

    Gemeindeordnung (GemO)

    • § 21 Bürgerentscheid, Bürgerbegehren

    Kommunalwahlgesetz (KomWG)

    • § 41 Antrag auf Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

    Kommunalwahlordnung (KomWO)

    • § 53 Antrag auf Einwohnerversammlung, Einwohnerantrag, Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
  • Freigabevermerk

    30.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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