Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bzw. Berichtigung beantragen

  • Voraussetzungen

    • Sie sind nicht im Wählerverzeichnis der für Sie zuständigen Gemeinde eingetragen.
    • Sie gehen von Ihrer Wahlberechtigung für die Kommunalwahl aus.
  • Zuständige Stelle

    die Stadt oder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben

    Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.

  • Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen.
    Innerhalb dieser Frist können Sie auch eine Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen, um eingetragen zu werden.
    Sie können dies schriftlich oder persönlich (zur Niederschrift) bei der Gemeinde tun.

    Ihr Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten und handschriftlich unterschrieben sein:

    • Vorname und Name
    • Geburtsdatum
    • genaue Anschrift des Wahlberechtigten oder der Wahlberechtigten
    • Formulierung "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis" oder "Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses"

    Die Gemeinde prüft daraufhin die Voraussetzungen Ihrer Wahlberechtigung erneut.
    Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung.
    Sie können auch einen Wahlschein beantragen.
    Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.

  • Fristen

    Sie können den Antrag bis spätestens 16 Tage vor der Wahl stellen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Nachweise, dass Sie die Voraussetzungen des Wahlrechts erfüllen

  • Kosten

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Ihr Antrag wird schnellstmöglich bearbeitet.

  • Hinweise

    Als Rückkehrer oder Rückkehrerin trägt die Gemeinde Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis ein. Mehr Informationen finden Sie in der Leistung "Eintragung in das Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) als Rückkehrer beantragen".

    Bei einem Umzug werden Sie nicht automatisch in ein anderes Wählerverzeichnis eingetragen. Informationen dazu finden Sie in der Leistung "Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung bei Umzug beantragen".

  • Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung können der Antragsteller und der Betroffene Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ergeben. Über den Widerspruch im Vorverfahren entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    01.07.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

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    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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    Ansicht verkleinern

    –