SEPA-Lastschriftmandat erteilen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.

    Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.

    Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.

  • Zuständige Stelle

    Die Stelle, die Sie zur Zahlung auffordert.

  • Verfahrensablauf

    Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.

    Wenn Sie es schriftlich erteilen:

    • Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
    • Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
    • Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.
  • Fristen

    Keine

    Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:

    • Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
    • Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

  • Erforderliche Unterlagen

    Keine

  • Kosten

    Keine

  • Bearbeitungsdauer

    zeitnah

  • Hinweise

    Keine

  • Rechtsbehelf

    Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.

  • Freigabevermerk

    Stand: 06.10.2022

    Verantwortlich: Finanzministerium, Innenministerium


Zuständige Abteilungen

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