eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Die eID-Karte ist eine Chipkarte, mit der Sie Ihre Identität elektronisch nachweisen können. Mit der eID-Karte können Sie sich online ausweisen und zum Beispiel Behördengänge oder Geschäftliches digital erledigen.

    Die deutsche eID-Karte können Sie als Bürgerin oder Bürger eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union sowie Islands, Liechtensteins oder Norwegens (Europäischer Wirtschaftsraum) erhalten – unabhängig davon, ob Sie in Deutschland leben oder nicht.

    Die Online-Ausweisfunktion der eID-Karte bietet Ihnen als Bürgerin oder Bürger dieser Staaten die gleiche elektronische Funktion wie der deutsche elektronische Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel in Deutschland. Sie können die eID-Karte unabhängig davon beantragen, ob Ihr Heimatstaat über ein eID-System verfügt oder nicht.

    Wenn Sie die eID-Karte verwenden, können Sie jeweils selbst entscheiden und kontrollieren, ob und wem Sie persönliche Daten digital übermitteln.

    Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

  • Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Zuständige Stelle

    in Baden-Württemberg:

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung, oder Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft, in deren Bezirk Sie wohnen, bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist, in deren Bezirk Sie gemeldet sind oder Sie sich vorübergehend aufhalten

    im Ausland:

    • das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen
  • Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie, wenn nötig, einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen:

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
  • Fristen

    Empfehlung: Beantragen Sie eine neue eID-Karte zwei Monate vor Ablauf der Gültigkeit.

  • Erforderliche Unterlagen

    • ID-Karte (Personalausweis), Pass oder ein anderes, von Ihrem Heimatstaat ausgestelltes und gültiges Identitätsdokument
    • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Die nötigen Unterlagen erfragen Sie bei der zuständigen Auslandsvertretung.
    • Wenn Sie nach Deutschland gezogen und noch nicht angemeldet sind, müssen Sie sich zunächst bei einer deutschen Meldebehörde (in der Regel: Bürgeramt) anmelden. Welche Unterlagen für die Anmeldung nötig sind, können Sie bei Ihrer Meldebehörde erfragen.
  • Kosten

    • Ausstellung der eID-Karte: EUR 37,00
    • bei Versand des PIN-Briefes ins Ausland: jeweilige Auslagen
  • Bearbeitungsdauer

    etwa drei bis sechs Wochen

  • Vertiefende Informationen

  • Hinweise

    Sie sind verpflichtet, der zuständigen Stelle unverzüglich

    1. die eID-Karte vorzulegen, wenn eine Eintragung falsch ist,

    2. die alte eID-Karte beim Empfang einer neuen eID-Karte abzugeben sowie

    3. den Verlust der eID-Karte und ihr Wiederauffinden anzuzeigen.

  • Rechtsbehelf

    Gegen eine ablehnende Entscheidung können Sie Widerspruch einlegen. Die zuständige Stelle finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides.

  • Rechtsgrundlage

  • Freigabevermerk

    Der Text entstand in enger fachlicher Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat ihn am 13.03.2023 freigegeben.


Zuständige Abteilungen

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