Amtliche Meldebestätigung ausstellen

  • Voraussetzungen

    Sie müssen eine Wohnung an- oder abmelden

  • Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts oder sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen die Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
  • Verfahrensablauf

    Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.

    Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :

    • Sie rufen den Onlinedienst auf.
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Onlinedienst an.
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
    • Abschließend erhalten Sie elektronisch eine amtliche Meldebestätigung.
  • Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

    Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die amtliche Meldebestätigung benötigen Sie keine gesonderten Unterlagen. Sie bekommen diese von der zuständigen Meldebehörde im Anschluss an die An- beziehungsweise Abmeldung ausgehändigt beziehungsweise elektronisch übersandt (im Falle einer elektronischen Wohnsitzanmeldung).

  • Kosten

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Online: Die Bearbeitungsdauer für eine Wohnsitzanmeldung beträgt etwa 5 Minuten.

  • Hinweise

    Keine

  • Rechtsbehelf

    • Klage
  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz (BM):

    • 24 Absatz 2 Datenerhebung, Meldebestätigung
  • Freigabevermerk

    25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

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    ⌘command
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    Kleiner

    Strg
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    Vergrößern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    .

    Verringern

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    ,
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Drücken Sie die linke ALT-TASTE + linke UMSCHALTTASTE + DRUCK, um den Modus für hohen Kontrast schnell ein- oder auszuschalten.

  • Farben umkehren

    Drücken Sie folgende Tastenkombination, um die Farbumkehrung ein- und auszuschalten:

    ⌃control
    ⌥option
    ⌘command
    8
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Aktivieren Sie zuerst die Bildschirmlupe und schalten Sie dann die Farbumkehrung mit folgenden Tastenkombinationen ein und aus:

    1. Bildschirmlupe

    +

    2. Farben umkehren

    Strg
    Alt
    I
  • Bildschirmlupe

    Drücken sie folgende Tastenkombinationen, um die Bildschirmlupe zu verwenden:

    Ein-/ausschalten

    ⌥option
    ⌘command
    8

    Ansicht vergrößern

    ⌥option
    ⌘command
    =

    Ansicht verkleinern

    ⌥option
    ⌘command
    –
    Hinweis: Die Kurzbefehle müssen in den Systemeinstellungen des Betriebssystems aktiviert sein.

    Einschalten / Ansicht vergrößern

    +

    Ansicht verkleinern

    –