amtliche Meldebestätigung ausstellen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

    Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden wird Ihnen die Meldebestätigung ausgehändigt.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

  • Voraussetzungen

    Sie müssen eine Wohnung an- oder abmelden

  • Zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts oder sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen die Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnorts

    Meldebehörde ist

    • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
    • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
  • Verfahrensablauf

    Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

    Sie bekommen anschließend eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenlosen amtlichen Meldebestätigung.

    Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung :

    • Sie rufen den Onlinedienst auf.
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Onlinedienst an.
    • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
    • Abschließend erhalten Sie elektronisch eine amtliche Meldebestätigung.
  • Fristen

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

    Sofern Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abmelden. Sie können sich frühestens eine Woche vor dem Auszug abmelden.

  • Erforderliche Unterlagen

    Für die amtliche Meldebestätigung benötigen Sie keine gesonderten Unterlagen. Sie bekommen diese von der zuständigen Meldebehörde im Anschluss an die An- bzw. Abmeldung ausgehändigt bzw. elektronisch übersandt (im Falle einer elektronischen Wohnsitzanmeldung).

  • Kosten

    keine

  • Bearbeitungsdauer

    Online: Die Bearbeitungsdauer für eine Wohnsitzanmeldung beträgt etwa 5 Minuten.

  • Hinweise

    Keine

  • Rechtsbehelf

    Klage

  • Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz (BM)

  • Freigabevermerk

    25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg


Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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    Alt
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    Ansicht verkleinern

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    Einschalten / Ansicht vergrößern

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