Am Mittwoch, den 14. Januar 2026, reichten die Vertrauenspersonen der Bürgerinitiative „Gegenwind Renningen“ das Bürgerbegehren bzgl. des geplanten Windparks in Renningen ein. Ziel des Bürgerbegehrens ist ein Bürgerentscheid mit der Abstimmungsfrage: „Sind Sie dagegen, dass der Windpark Renningen gebaut wird?“
In freundlicher und respektvoller Atmosphäre wurde das Bürgerbegehren inkl. der gesammelten Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger Renningens und Malmsheims an die Stadtverwaltung übergeben und das weitere Verfahren besprochen. Die Verwaltung sicherte dabei eine umfassende juristische Prüfung zu, ob ein Bürgerbegehren im vorliegenden Fall trotz des bereits abgeschlossenen Nutzungsvertrags mit dem Windpark-Projektierer möglich sei.
Die Stadt Renningen hat die Anzahl der zulässigen Unterschriften bereits geprüft, und es steht fest, dass das erforderliche Quorum von 7 % der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger erreicht wurde. Der Gemeinderat muss nun nach § 21 Abs. 4 der Gemeindeordnung innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung des Antrags in öffentlicher Sitzung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Ort und Zeit der Gemeinderatssitzung werden wie üblich in den Stadtnachrichten und auf der städtischen Homepage bekannt gegeben.
Bei weiteren Fragen rund um den Windpark wenden Sie sich gerne an windpark@renningen.de.