Aktuelles aus dem Stadtwald

Sie haben Fragen zum Stadtwald oder ein Anliegen, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Stadt Renningen
Forstverwaltung
Rathaus Malmsheim
07159/924-717
Information der Forstverwaltung Renningen
Nadel-Brennholz Anmeldung 2023/2024
Ab sofort kann bis spätestens zum 31.10.2023 das Nadel-Brennholz bestellt werden.
Das Brennholz wird wie bisher als 5 Meter lange Rundlinge angeboten und wird an einem PKW-befahrbaren Waldweg gelagert. Die Mindestbestellmenge für das Brennholz beträgt 3 Festmeter, der Preis beträgt 60,- € je Festmeter (Kubikmeter) Holz inkl. 7 % MwSt.
Sie können das Brennholz per Mail bestellen. Bitte achten Sie auf die vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten für die Rechnungsstellung (Name, Adresse sowie Telefonnummer für eventuelle Rückfragen).
Sobald das Brennholz bereitgestellt ist, erhalten Sie eine Nachricht von der Forstverwaltung (spätestens bis zum 31.12.2023).
Das Laub-Brennholz lang, das Laub-Meterholz sowie die Flächenlose werden wieder versteigert. Der Termin (voraussichtlich Anfang März 2024) wird rechtzeitig in den Stadtnachrichten und auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.
Waldbrandgefahr - Grillstellen vorübergehend geöffnet
Stand: 25.07.2023
Aufgrund des Regens in den letzten Tagen hat sich die Lage zur Waldbrandgefahr entspannt und die Stadt Renningen das Grillverbot aufgehoben. Grund für das Verbot war die anhaltende Hitze und die Dürre.
Informationen über eine eventuelle weitere Sperrung der Grillstellen werden hier und in den Stadtnachrichten veröffentlicht.
Laub-Brennholz- und Flächenlos-Verkauf 2023
Lose der Wintersaison 2022 / 2023 sind alle verkauft, aktuell können Ihnen keine Lose zum Kauf angeboten werden.
Allgemeine Regelungen für Brennholzkunden:
Bitte beachten Sie, dass zur Besichtigung der Lose nicht mit dem Kfz in den Wald gefahren werden darf. Waldparkplätze für Begehungen zu Fuß sind auf den Karten gekennzeichnet.
Lediglich Personen welche sich durch die entsprechende Holzliste als Käufer identifizieren können, sind ausschließlich nur zu Abfuhr der Holzes zum Befahren der Waldwege berechtigt.
Der Nachweis einer Teilnahme an einem Motorsägen-Kurs ist für den Erwerb des Brennholzes und der Flächenlose nicht notwendig. Allerdings muss jeder Benutzer einer Motorsäge im Wald (beim Aufarbeiten von Brennholz-lang, Schichtholz und Flächenlose) einen Nachweis der Teilnahme an einem anerkannten Motorsägen-Kurs erbringen können. Dies gilt bei allen Waldbesitzern im gesamten Kreis Böblingen. Das Tragen, der nach den Unfallverhütungsvorschriften vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstung (Schnittschutz-Hose, Sicherheitsstiefel, Handschuhe, Gehör- und Gesichtsschutz) war und ist Pflicht für jeden Motorsägen-Benutzer.
Aufarbeitungs- und Abfuhrfristen ab 25.03.2023
- Meterholz: 2 Wochen bis einschließlich 08.04.2023
- Flächenlose: 7 Wochen bis einschließlich 13.05.2023
- Brennholz-Lang: 4 Wochen bis einschließlich 22.04.2023
Es wird darauf hingewiesen, dass wie allgemein geltend der Gefahrenübergang mit dem rechtmäßigen Erwerb erfolgt. D.h. sollte Ihr Holz nach dem Kauf abhandenkommen ist dies ausschließlich Sache des Käufers.