vorübergehender Gaststättenbetrieb
Sie möchten ein Vereinsfest oder ähnliches mit Beteiligung der Öffentlichkeit feiern?
Seit 01.01.2026 benötigen Sie nach dem neuen Gaststättenrecht keine Schankerlaubnis mehr dafür, sondern müssen die Veranstaltung lediglich 14 Tage zuvor bei der Stadt Renningen als Ortspolizeibehörde anzeigen.
Bitte reichen Sie die untenstehende Anzeige bei der Stadt Renningen mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ein.
Bitte achten Sie darauf, dass es einer natürlichen Person bedarf, die verantwortlich für die Veranstaltung zeichnet. Bei Fragen können Sie sich gerne wieder an die Abteilungsleitung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr wenden (s. Kontaktfeld).
