Bürgerbüro Renningen

AUSSCHANKERLAUBNIS BIS 4 TAGEN

Ausschankerlaubnis

Ausschankerlaubnis bis zu 4 Tagen

Sie möchten ein Vereinsfest oder ähnliches mit der Öffentlichkeit feiern und benötigen aufgrund Ihres Getränkeangebots (mitunter Alkoholausschank) eine gaststättenrechtliche Erlaubnis? Aus besonderem Anlass kann ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf erteilt werden.

Bitte reichen Sie den untenstehenden Antrag bei der Stadt Renningen mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn ein.

Bitte achten Sie darauf, dass es einer natürlichen Person bedarf, die verantwortlich für die Veranstaltung zeichnet. Bei Fragen können Sie sich gerne wieder an die Abteilungsleitung Öffentliche Ordnung und Straßenverkehr wenden (s. Kontaktfeld).

ANTRAG AUF AUSSCHANKERLAUBNIS

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