Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg informiert:
Die Schule ist passé – und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente bringen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit. 

Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend gemeldet. 

Wer Fragen dazu hat: Infos gibt es online auf www.rentenblicker.de, dem Jugendportal der Deutschen Rentenversicherung. 



 

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