Am 08.08.2025 hat sich Bürgermeisterin Hettmer, mit ihrer Unterschrift und Eintrag ihres Dienstbeginns, als erste Frau im Renninger Urteil- und Vertragsbuch verewigt.
Bei diesem Buch handelt es sich um das Urteilsbuch des Renninger Dorfgerichts, das aus Dorfbewohnern als ehrenamtliche Richter gebildet wurde. Es übte die freiwillige Gerichtsbarkeit aus und war Erstinstanz für zivilrechtliche Streitfälle der Dorfbewohner. Des Weiteren übte es die niedere Gerichtsbarkeit aus und urteilte über kleinere Vergehen, wie Körperverletzungen, Schlägereien, Beleidigungen, Fluchen, nächtlichen Unfug, Verstöße gegen Verordnungen und Erlasse des Landesherrn oder der Gemeinde. Das Gericht konnte kurze Gefängnisstrafen im Ortsgefängnis, dem „Narrenstall“, bzw. im Gefängnisturm der Amtsstadt Leonberg verhängen. Meistens wurden allerdings Geldstrafen verhängt.
Das konkrete Buch wurde 1602 durch den Schulmeister und Gerichtsschreiber Hans Jacob Niethammer (von 1590 bis 1605 im Amt) begonnen und mit Unterbrechungen bis 1779 (mit Nachträgen bis 1844) geführt. Das Titelblatt wurde von ihm kunstvoll mit Spruchweisheiten in französischer, deutscher, lateinischer und griechischer Sprache verziert. Die Wahl der Sprüche und der verwendeten Sprachen deutet auf einen ungewöhnlichen Grad von Bildung für einen einfachen Dorfschulmeister hin.
Noch vor dem Titelblatt findet sich ein Verzeichnis alle bisherigen Renninger Schultheißen und Bürgermeister seit 1576. Bereits seit über 100 Jahren ist es Brauch, dass sich die jeweiligen Amtsinhaber eigenhändig in das Buch eintragen.
Dieses besondere Stück Renninger Stadtgeschichte wird, zusammen mit einer vollständigen Transkription, im Stadtarchiv aufbewahrt.