Bürgerbüro Renningen

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Gebühren & Satzungen

Gebühren und Satzungen

Gebühren, Entgelte & Satzungen

  • Kindertagespflege (TAKKI)

    Die Entgelte in der Kindertagespflege sind bezogen auf die Betreuungsstunde identisch zu den Gebühren, welche in Kinderkrippen erhoben werden. Die Höhe der Entgelte finden sich in der Entgeltregelung der Stadt Renningen für die Betreuung von Kindern im Rahmen der Tagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen (TAKKI).

  • Kinderkrippe, Kindergarten & Spielgruppe

    Die Gebühren für die städtischen Einrichtungen werden vom Gemeinderat festgesetzt und in der Regel jährlich angepasst. Die Gebühren werden als Monatsbeiträge für 12 Monate im Jahr erhoben. Sie sind in den kirchlichen und städtischen Kindergärten identisch. Es besteht eine Sozialstaffelung, abhängig von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie. Keine Sozialstaffelung gibt es bei der Spielgruppenbetreuung.

    Die städtische Benutzungs- und Gebührensatzung enthält aufgrund der gesetzlichen Vorgaben grundsätzliche Regelungen, u.a. zum Aufnahmealter, Verfahren in Krankheitsfällen, zur An- und Abmeldung und zu den entstehenden Betreuungsgebühren (letzte Seite). Die in der Satzung festgeschriebenen Regelungen sind verbindlich. 

  • Schulkindbetreuung Malmsheim

    Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an der Friedrich-Silcher-Schule in Malmsheim enthält aufgrund der gesetzlichen Vorgaben grundsätzliche Regelungen, u.a. zum Aufnahmealter, Verfahren in Krankheitsfällen, zur An- und Abmeldung und zu den entstehenden Betreuungsgebühren (letzte Seite). Die Zusammensetzung der Benutzungsgebühr für die Betreuung können Sie dieser Gebührenübersicht entnehmen. Die in der Satzung festgeschriebenen Regelungen sind verbindlich. 

  • Schulkindbetreuung Renningen

    Die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Schulkindbetreuung an der Friedrich-Schiller-Schule in Renningen enthält aufgrund der gesetzlichen Vorgaben grundsätzliche Regelungen, u.a. zum Aufnahmealter, Verfahren in Krankheitsfällen, zur An- und Abmeldung und zu den entstehenden Betreuungsgebühren (letzte Seite). Die Zusammensetzung der Benutzungsgebühr für die Betreuung können Sie dieser Gebührenübersicht entnehmen. Die in der Satzung festgeschriebenen Regelungen sind verbindlich. 


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