Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

I. Öffentliche Bekanntmachung

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Renningen mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, die Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Städtische Wasserversorgung und Städtische Abwasserbeseitigung sowie die Haushaltssatzung der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden aufgrund § 4 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit 

§ 3 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hiermit öffentlich bekannt gegeben:

 

II. Haushaltssatzung der Stadt Renningen für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. Februar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

 

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

 

Der Haushalt wird festgesetzt

 

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

 1.1.Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

71.173.000

 1.2. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

74.425.000

 1.3. Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) von

 

-3.252.000

 1.4. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

 1.5. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

 1.6. Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4. und 1.5.) von

0

 1.7. Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3. und 1.6.) von

-3.252.000

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

 2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

70.145.400

 2.2. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 

70.184.100

 2.3. Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1. und 2.2.) von

 

-38.700

 2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

13.528.200

 2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit vom 

29.534.200

 2.6. Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4. und 2.5.) von

 

-16.006.000

 2.7. Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf 

(Saldo aus 2.4. und 2.5.) von

 

-16.044.700

 2.8. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

 

 2.9. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 

3.900

 2.10. Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8. und 2.9.) von

 

-3.900

 2.11. Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, 

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10.) von

 

-16.048.600

 

 

 

§ 2 Kreditermächtigung

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf      0 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen

von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für 

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf  18.000.000 EUR

 

§ 4 Kassenkredite

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf      2.500.000 EUR

 

Nachrichtlich:

Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzung -, zuletzt geändert am 21.10.2024, festgelegt.

Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben:

 

1.   für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 660 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf    190 v. H.

 

2. für die Gewerbesteuer auf  390 v. H

der Steuermessbeträge.

 

III. Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe

 

Aufgrund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung-HGB und § 96 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am

24. Februar 2025 folgende Wirtschaftspläne beschlossen:

 

A)  Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Städtische Wasserversorgung

 

1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:

 

1.1. Erfolgsplan 

Gesamtbetrag der Erträge    1.963.700 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen    2.023.500 EUR

Veranschlagter Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag     - 59.800 EUR

 

1.2. Liquiditätsplan

1.2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit  1.963.700 EUR

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit  1.797.800 EUR

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender

Geschäftstätigkeit     165.900 EUR

 

 

1.2.2  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                0 EUR

   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit     744.000 EUR

   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 

Investitionstätigkeit                 - 744.000 EUR

 

1.2.3  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf               - 578.100 EUR

 

1.2.4  Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit     672.000 EUR

   Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit     131.400 EUR

   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

   Finanzierungstätigkeit     540.600 EUR

 

1.2.5  Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes

   Zum Ende des Wirtschaftsjahres,

   Saldo des Liquiditätsplans        - 37.500 EUR

 

2.  Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen      650.000 EUR

 

3.  Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen    0 EUR

 

4.  Höchstbetrag der Kassenkredite  2.000.000 EUR

 

B)  Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung

 

1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:

 

1.1. Erfolgsplan 

Gesamtbetrag der Erträge  2.726.700 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen  2.915.200 EUR

Veranschlagter Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   - 188.500 EUR

 

1.2. Liquiditätsplan

1.2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit  2.248.000 EUR

Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit  1.864.600 EUR

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender

Geschäftstätigkeit     383.400 EUR

 

1.2.2  Einzahlungen aus Investitionstätigkeit                0 EUR

   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  2.144.500 EUR

   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 

Investitionstätigkeit              - 2.144.500 EUR

 

1.2.3  Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf            - 1.761.100 EUR

 

1.2.4  Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit  2.027.000 EUR

   Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit     417.900 EUR

   Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

   Finanzierungstätigkeit  1.609.100 EUR

 

 

1.2.5  Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes

   Zum Ende des Wirtschaftsjahres,

   Saldo des Liquiditätsplans     - 152.000 EUR

 

2.  Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen  1.967.000 EUR

 

3.  Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungs-

   ermächtigungen     0 EUR

 

4.  Höchstbetrag der Kassenkredite  5.000.000 EUR

 

IV. Haushaltssatzung der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund von § 79 i. V. m. § 101 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung und den Vorschriften des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg wird der Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Stiftungsrates am 20.01.2025 wie folgt festgesetzt:

 

§ 1 Haushaltsplan

 

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

 

im Ergebnishaushalt  mit Erträgen von  1.048.500 €

     mit Aufwendungen von    1.048.500 €

 

im Finanzhaushalt  mit Einzahlungen von  1.048.500 €

   mit Auszahlungen von     982.400 €

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen beträgt:                0 €

 

V. Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde

 

Das Landratsamt Böblingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 30.04.2025   gemäß § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2; §§ 101, 79 ff. i. V. m. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 12 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Stadt Renningen und der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung und den Wirtschaftsplänen 2025 der Eigenbetriebe Städtische Wasserversorgung und Städtische Abwasserbeseitigung bestätigt, sowie die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Wirtschaftspläne genehmigt.

 

VI. Öffentliche Auslegung

 

Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan 2025 der Stadt Renningen und der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung einschließlich der Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Städtische Wasserversorgung und Städtische Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 23.05.2025 bis zum 03.06.2025 (je einschließlich) beim Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, Zimmer 112 öffentlich aus. 

 

Der Haushaltsplan wird zudem auf der Internetseite der Stadtverwaltung Renningen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter www.renningen.de/rathaus/haushalt/ abrufbar. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

 

 

Ausgefertigt:

Renningen, den 19.05.2025

gez. Melanie Hettmer

Bürgermeisterin

 

 

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

    Um die Schriftgröße anzupassen, verwenden Sie bitte folgende Tastenkombinationen:

    Größer

    Strg
    +

    Kleiner

    Strg
  • Tastaturnavigation

    Verwenden Sie TAB und SHIFT + TAB, um durch nächste / vorherige Links, Formularelemente und Schaltflächen zu navigieren.

    Verwenden Sie ENTER, um Links zu öffnen und mit Elementen zu interagieren.