Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
I. Öffentliche Bekanntmachung
Die Haushaltssatzung der Stadt Renningen mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025, die Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Städtische Wasserversorgung und Städtische Abwasserbeseitigung sowie die Haushaltssatzung der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung mit dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 werden aufgrund § 4 Absatz 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit
§ 3 Absatz 1 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) hiermit öffentlich bekannt gegeben:
II. Haushaltssatzung der Stadt Renningen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 24. Februar 2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushalt wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
1.1.Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von71.173.000
1.2. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von74.425.000
1.3. Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2.) von
-3.252.000
1.4. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von0
1.5. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von0
1.6. Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4. und 1.5.) von0
1.7. Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3. und 1.6.) von-3.252.000
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
EUR
2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von70.145.400
2.2. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von70.184.100
2.3. Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1. und 2.2.) von
-38.700
2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von13.528.200
2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit vom29.534.200
2.6. Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4. und 2.5.) von
-16.006.000
2.7. Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
(Saldo aus 2.4. und 2.5.) von
-16.044.700
2.8. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von2.9. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
3.900
2.10. Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8. und 2.9.) von
-3.900
2.11. Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7. und 2.10.) von
-16.048.600
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen
von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahre mit Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten
(Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 18.000.000 EUR
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000 EUR
Nachrichtlich:
Die Hebesätze werden durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzung -, zuletzt geändert am 21.10.2024, festgelegt.
Ihre Höhe wird in der Haushaltssatzung nur nachrichtlich wiedergegeben:
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 660 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 190 v. H.
2. für die Gewerbesteuer auf 390 v. H
der Steuermessbeträge.
III. Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe
Aufgrund von § 14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung-HGB und § 96 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat am
24. Februar 2025 folgende Wirtschaftspläne beschlossen:
A) Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Städtische Wasserversorgung
1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Wasserversorgung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:
1.1. Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 1.963.700 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.023.500 EUR
Veranschlagter Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 59.800 EUR
1.2. Liquiditätsplan
1.2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 1.963.700 EUR
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 1.797.800 EUR
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit 165.900 EUR
1.2.2 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 744.000 EUR
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit - 744.000 EUR
1.2.3 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 578.100 EUR
1.2.4 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 672.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 131.400 EUR
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit 540.600 EUR
1.2.5 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes
Zum Ende des Wirtschaftsjahres,
Saldo des Liquiditätsplans - 37.500 EUR
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 650.000 EUR
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen 0 EUR
4. Höchstbetrag der Kassenkredite 2.000.000 EUR
B) Wirtschaftsplan 2025 des Eigenbetriebes Städtische Abwasserbeseitigung
1. Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Städtische Abwasserbeseitigung“ für das Wirtschaftsjahr 2025 wird festgesetzt:
1.1. Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 2.726.700 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.915.200 EUR
Veranschlagter Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag - 188.500 EUR
1.2. Liquiditätsplan
1.2.1 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.248.000 EUR
Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 1.864.600 EUR
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender
Geschäftstätigkeit 383.400 EUR
1.2.2 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.144.500 EUR
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit - 2.144.500 EUR
1.2.3 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf - 1.761.100 EUR
1.2.4 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 2.027.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 417.900 EUR
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit 1.609.100 EUR
1.2.5 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestandes
Zum Ende des Wirtschaftsjahres,
Saldo des Liquiditätsplans - 152.000 EUR
2. Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen 1.967.000 EUR
3. Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungs-
ermächtigungen 0 EUR
4. Höchstbetrag der Kassenkredite 5.000.000 EUR
IV. Haushaltssatzung der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 79 i. V. m. § 101 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung und den Vorschriften des Stiftungsgesetzes Baden-Württemberg wird der Haushaltsplan 2025 in der Sitzung des Stiftungsrates am 20.01.2025 wie folgt festgesetzt:
§ 1 Haushaltsplan
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
im Ergebnishaushalt mit Erträgen von 1.048.500 €
mit Aufwendungen von 1.048.500 €
im Finanzhaushalt mit Einzahlungen von 1.048.500 €
mit Auszahlungen von 982.400 €
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen beträgt: 0 €
V. Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde
Das Landratsamt Böblingen hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Erlass vom 30.04.2025 gemäß § 121 Abs. 2 i.V.m. § 81 Abs. 2; §§ 101, 79 ff. i. V. m. § 121 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 12 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 der Stadt Renningen und der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung und den Wirtschaftsplänen 2025 der Eigenbetriebe Städtische Wasserversorgung und Städtische Abwasserbeseitigung bestätigt, sowie die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Wirtschaftspläne genehmigt.
VI. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung 2025 mit dem Haushaltsplan 2025 der Stadt Renningen und der von-Süßkind-Schwendi-Stiftung einschließlich der Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Städtische Wasserversorgung und Städtische Abwasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 23.05.2025 bis zum 03.06.2025 (je einschließlich) beim Rathaus Renningen, Hauptstraße 1, Zimmer 112 öffentlich aus.
Der Haushaltsplan wird zudem auf der Internetseite der Stadtverwaltung Renningen öffentlich bereitgestellt. Er ist unter www.renningen.de/rathaus/haushalt/ abrufbar. Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.
Ausgefertigt:
Renningen, den 19.05.2025
gez. Melanie Hettmer
Bürgermeisterin