Frage der Woche
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Die Frage der Woche diese Woche lautet: Was sind die rechtlichen Rahmenbedingungen des Windparks?

Der rechtliche Rahmen basiert auf Bundes- und Landesgesetzen. Darüber hinaus bildet auch das Klimaschutzkonzept der Stadt Renningen eine Grundlage des Windparks.

  1. Bundesebene: Grundlage ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)
    a. Das EnWG verfolgt unter anderem den Zweck einer möglichst umweltverträglichen und treibhausgasneutralen Stromversorgung (§ 1 EnWG).
    b. Das EEG hat eine nachhaltige und treibhausgasneutrale Stromversorgung, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht, zum Ziel. Deshalb soll der Anteil erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung auf min. 80 % im Jahr 2030 steigen (§ 1 EEG).
    c. Das WindBG regelt den Ausbau der Windenergie an Land, was die Ziele des EnWGs und EEGs fördert. Hierzu werden verbindliche Flächenziele für die Bundesländer festgelegt. Das bedeutet, dass jedes Bundesland verpflichtet ist, einen prozentualen Anteil der Landesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Die Pflichterfüllung geschieht durch die Ausweisung von Windvorranggebieten in den Regionalplänen (§ 1 und § 3 WindBG). Für Baden-Württemberg gilt, dass 1,8 % der Landesfläche für den Ausbau der Windenergie ausgewiesen werden muss.
  2. Landesebene: § 20 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) regelt die Festlegung des regionalen Teilflächenziels gem. WindBG. Für Renningen ist der Verband Region Stuttgart die verantwortliche Planungsstelle für die Ausweisung der Windvorranggebiete. Die Teilfortschreibung des Regionalplans erfolgt momentan und befindet sich in der 2. Offenlage.
  3. Kommunale Ebene: Im Jahr 2023 wurde das integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Renningen inkl. 32 Klimaschutzmaßnahmen beschlossen. Maßnahme 5 „Förderung Ausbau Windenergie“ hat zum Ziel, eine Leistung von min. 27 MW zu installieren. Dieses Ziel wird durch die geplante Leistung von ca. 40,8 MW weit übertroffen. Das Klimaschutzkonzept finden Sie unter www.renningen.de/klimaschutz 

Wichtiger Hinweis zur Regionalplanung: Gelingt es nicht, 1,8 % der Landesfläche BWs als Windvorranggebiete auszuweisen, gilt für Windenergieanlagen (WEA) eine sogenannte „Superprivilegierung“. D. h., dass der Bau von WEA praktisch überall im Außenbereich möglich ist, solange keine harten Schutzgründe entgegenstehen. Somit wären grundsätzlich viel mehr Standorte möglich. Damit der Bau von WEA in einem angemessenen Rahmen geschieht, wird die Teilfortschreibung des Regionalplans inkl. der Windvorranggebiete unterstützt. Weitere Informationen zum Regionalplan finden Sie unter: https://www.region-stuttgart.org/de/bereiche-aufgaben/regionalplanung/wind/.

 

Für mehr Informationen rund um den Windpark besuchen Sie gerne die Projekthomepage unter www.windpark-renningen.de und die städtische Homepage unter www.renningen.de/windpark. Auf der Projekthomepage können Sie zudem über ein Dialogforum direkt Fragen an den Projektierer ABO Energy stellen. Bei weiteren Fragen an die Stadtverwaltung wenden Sie sich gerne an windpark@renningen.de.

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