FAQ für Flüchtende aus der Ukraine
Die Bundesregierung hat eine FAQ-Seite mit allen wichtigen Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland erstellt. Die Informationen sind auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch zur Verfügung gestellt und werden laufend aktualisiert
Das baden-württembergische Ministerium für Justiz und Integration hat eine FAQ Seite zum aufenthaltsrechtilchen Status ukrainischer Staatsbürger geschalten, die laufend aktualisiert wird. Zusätzlich wurde auch eine telefonische Hotline eingerichtet. Diese ist mit russisch und ukrainisch sprechenden Mitarbeitenden besetzt und werktäglich von 8:30 -17:00 Uhr telefonisch unter folgender kostenlosen Rufnummer erreichbar: 0800 7022 500.

Hotline für Ukraine-Hilfen des Landratsamtes Böblingen
Unter Tel. 07031 / 663-3838 oder per Mail an ukraine@lrabb.de
kann man Hilfsangebote melden oder Fragen stellen.
www.lrabb.de/ukrainehilfe
Beim Landratsamt ist eine Hotline geschaltet für all die Angebote und Unterstützungsleistungen, die aus der Bevölkerung schon eingehen. Die zentrale Telefonnummer (07031 / 663-3838) ist täglich von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag auch von 14 bis 16 Uhr geschaltet, auch die Mailadresse ukraine@lrabb.de ist dafür eingerichtet. Auf der Homepage des Landkreises sind zudem Informationen gebündelt. Menschen, die ein Zimmer oder eine Unterkunft anbieten können oder Menschen, die die ukrainische Sprache beherrschen, können sich melden. Zudem können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in aufenthalts-, leistungs- sowie asylrechtlichen Fragen beraten.

Germany 4 Ukraine: Das zentrale Hilfsportal der Bundesregierung bietet mehrsprachige Informationen, Hilfe und Services auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch und bündelt Informationen für die Einreise und Erstorientierung in Deutschland

Informationen der Polizei für Geflüchtete - Інформація поліції для біженців
Alle Informationen können Sie hier als PDF Datei abrufen / Показати цю інформацію в форматі PDF

Kostenerstattung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Das Land übernimmt Kosten für privat untergebrachte Flüchtlinge aus der Ukraine
Das Ministerium für Finanzen, das Ministerium der Justiz und für Migration sowie die Kommunalen Landesverbände (Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag) Baden-Württemberg haben sich bei der Finanzierung von privat untergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine geeinigt: Demnach übernimmt das Land die Kosten für die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wie etwa Unterstützung bei Lebensunterhalt und Wohnung auch für privat untergebrachte ukrainische Kriegsflüchtlinge. Städte, Landkreise und Gemeinden bekommen die Leistungen erstattet, wenn die Geflüchteten dort registriert sind und den Regierungspräsidien gemeldet werden.
Bislang wurden diese Kosten nicht vollumfänglich von der Vereinbarung der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) vom 16.12.2019 umfasst, da von einem regulären Flüchtlingszugang über das dreistufige System des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG, Erstaufnahme – Zuweisung in Vorläufige Unterbringung – Weiterverteilung in Anschlussunterbringung) ausgegangen worden war. Ein großer Teil der vor dem Ukraine-Krieg Geflüchteten ist bisher bei Freunden oder Verwandten untergebracht, das Land geht bislang von etwa 12.000 Menschen aus. Durch die private Unterbringung wird die vorgenannte dreistufige Systematik durchbrochen und die Stadt- und Landkreise hätten laut der benannten GFK-Vereinbarung die Kosten für diesen Personenkreis nicht erstattet bekommen. Wenn diese sich bei den Stadt- und Landkreisen registrieren lassen, haben sie neben einer befristeten Aufenthaltserlaubnis wie Asylbewerber Anspruch auf Unterstützung bei den Kosten für Lebensunterhalt und Wohnung. Mit der aktuellen Verständigung zwischen dem Land und den Kommunen ist nun klargestellt, dass diese Kosten für den benannten Personenkreis Stadt- und Landkreisen nun von Seiten des Landes ebenfalls erstattet werden. Das Land kündigte seinerseits an gegenüber dem Bund auf eine Kostenbeteiligung zu drängen.