Bürgerbüro Renningen

FAQ Kinderbetreuung

Kindergarten

FAQ Kinderbetreuung Kindergarten

FAQ Kinderbetreuung

Gerne möchten wir versuchen, hier bereits Ihre Fragen zu beantworten. Sofern Sie hier keine Antwort finden, melden Sie sich gerne bei uns. 

Hier finden Sie gezielt Fragen und Antworten, welche die Betreuung von Kindern in einem unserer Kindergärten betreffen. 


Kindergartenbereich (3 Jahre bis Schuleintritt)

  • Ab wann kann ich mein Kind für einen Kindergartenplatz bei der Stadt Renningen anmelden?

    Jährlich im Oktober schreibt die Stadt Renningen aufgrund von Informationen aus dem Einwohnermelderegister alle Eltern an, deren Kinder im Vorjahr geboren wurden. Dabei sind jedoch nur Familien einbezogen, welche zu diesem Zeitpunkt in der Stadt Renningen gemeldet sind. Neubürger, die im Oktober noch nicht gemeldet waren, oder Familien, die den Zuzug planen, müssen die Kindergartenanmeldung mit den notwendigen Formularen einreichen.
    Grundsätzlich ist eine Anmeldung ab der Geburt des Kindes möglich.

  • Wie kann ich mein Kind für einen Kindergartenplatz bei der Stadt Renningen anmelden?

    Die Anmeldung kann online unter https://nhkita.renningen.de , persönlich, per Post oder per E-Mail erfolgen.
    Das Anmeldeformular finden Sie auf der Homepage. Zudem können Sie jederzeit die Anmeldeunterlagen in der Abteilung Kinder und Familie persönlich abholen.
    Anmeldungen für das kommende Kindergartenjahr müssen bis zum 15.02 des laufenden Kalenderjahres eingereicht werden.
    Die Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen.

  • Welche Anmeldeunterlagen sind notwendig?

    • Kindergartenanmeldung, vollständig ausgefüllt und von beiden Personensorgeberechtigten signiert
    • Einzugsermächtigung
    • Vereinbarung zum Datenschutz
    • Bei Anmeldung für GT-light oder GT-Betreuungsplätze werden Arbeitgeberbescheinigung von beiden Personensorgeberechtigten benötigt.

    Die Anmeldeunterlagen finden Sie hier.

  • Mein Kind besucht bereits eine Kinderkrippe in Renningen. Muss ich für den Kindergarten erneut anmelden?

    Ja, Sie müssen ihr Kind für einen Kindergartenplatz erneut anmelden.

  • Ab wann kann mein Kind im Kindergarten aufgenommen werden?

    Die Aufnahme kann ab Vollendung des 3. Lebensjahres jeweils zum 1. oder 16. des Monats erfolgen.

  • Wie sind die Betreuungszeiten?

    In den städtischen Kindergärten werden die folgenden Betreuungszeiten angeboten. Eine genaue Zuordnung der Zeiten zu den einzelnen Einrichtungen finden Sie auf der Übersichtsseite der Kindergärten.

    Regelbetreuung
    Einrichtungen mit geteilten Öffnungszeiten haben ein Betreuungsangebot für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden am Vormittag und an einem oder mehreren Nachmittagen an 5 Tagen/Woche von Montag bis Freitag bei einer maximalen Betreuungszeit von 30 Stunden/Woche.

    Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ)
    Einrichtungen mit verlängerten Öffnungszeiten haben ein Betreuungsangebot für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungszeit von durchgehend 6 Stunden täglich an 5 Tagen/Woche bei einer maximalen Betreuungszeit von 30 Stunden/Woche. Die täglichen Betreuungszeiten sind von 7.30 Uhr – 13.30 Uhr.

    Ganztagesbetreuung light (GT-light)
    Auch die Betreuungsform GT-light ist möglich. Dabei sind die täglichen Betreuungszeiten von 07.00 Uhr – 15.00 Uhr. Eine Kombination mit einer VÖ-Betreuung ist möglich.

    Ganztagesbetreuung (GT)
    Einrichtungen mit einer Ganztagesbetreuung haben ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt bei einer Betreuungszeit von durchgehend mehr als 6 bis zu 10 Stunden täglich an 5 Tagen/Woche bei einer maximalen Betreuungszeit von 48 Stunden/Woche. 
    Die täglichen Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag von 7.00-17.00 Uhr und Freitag von 7.00-15.00 Uhr

    Eine Kombination von GT-Betreuung und VÖ-Betreuung ist möglich, wenn mind. 2 Tage GT Betreuung gebucht sind. Gleiches gilt für die Kombination von GT-light-Betreuung und VÖ-Betreuung. Eine Kombination aus GT-Betreuung und GT-light-Betreuung ist nicht möglich.

  • Was kostet ein Betreuungsplatz?

    Die Elternbeiträge für einen Kindergartenplatz finden Sie in der Benutzungs- und Gebührensatzung.

  • Gibt es die Möglichkeit, einen Wunschkindergartenplatz zu äußern?

    Ja, Wunscheinrichtungen können bei der Anmeldung genannt werden.
    Die Wünsche müssen priorisiert werden und werden soweit als möglich berücksichtigt.

  • Gibt es Informationsnachmittage oder andere Möglichkeiten, um die Erzieher/innen und Räumlichkeiten kennenzulernen?

    Derzeit gibt es keine Möglichkeit für Besichtigungstermine vor Ort. Bitte informieren Sie sich auf unserer Homepage über die einzelnen Einrichtungen. 

  • Wann und in welcher Form erhalte ich die Platzzusage für einen Betreuungsplatz?

    Für den Zeitraum vom 01.09.-31.12. werden die Zusagen im März auf Grundlage von den bis zum 15.02. eingegangenen Anmeldungen erteilt.
    Für den Zeitraum vom 01.01.-31.08. werden die Zusagen im Mai auf Grundlage aller Anmeldungen, die bis zum 15.04. eingegangen sind, erteilt.
    Die Zusage erhalten Sie schriftlich per Post.

  • Wie werden die Kindergartenplätze verteilt?

    Die Kindergartenplätze werden analog den Vergaberichtlinien der Stadt Renningen verteilt.

  • Wie lang ist die Eingewöhnungszeit?

    Bei Kindergartenkindern ab der Vollendung des 3. Lebensjahres liegt die Eingewöhnungszeit bei ca. 4 Wochen.
    Die Dauer ist jedoch vom jeweiligen Kind abhängig.

  • Mein Kind kommt demnächst in die Schule. Muss ich den Platz kündigen?

    Für Kinder, die vom Kindergarten in die Schule abgehen, ist eine Kündigung des Benutzungsverhältnisses nicht erforderlich. Das Benutzungsverhältnis endet zum Ende des Kindergartenjahres (31.08.). Eine Kündigung des Benutzungsverhältnisses durch die Personensorgeberechtigten für ein Kind, das in die Schule abgeht, ist mit einer Frist von vier Wochen nur zum 30.04. des Jahres möglich; bei einem Wechsel in einen Kindergarten eines anderen Trägers oder bei Wegzug gilt die allgemeine Kündigungsregelung. 

    Weitere Informationen finden Sie in der Benutzungs- und Gebührensatzung unter § 5 Wechsel der Betreuungszeit, Wechsel der Kindertageseinrichtung, Beendigung des Betreuungsverhältnisses

  • Gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz?

    Nach § 24 Abs. 3 SGB VIII hat ein Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Somit hat jedes Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz, jedoch nicht auf eine bestimmte Einrichtung. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart 2013 hat ein Kind einen Anspruch von mindestens 20 Stunden/Woche, also 4 Stunden/Tag Betreuung.

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